BAB Antrag wird jetzt seit mehr als 10 Wochen nicht bearbeitet..

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zur Bearbeitungszeit vom BAB.
    Ich habe meinen Antrag Mitte Juli eingereicht und zwar vollständig. Es hieß, dass ich 8 Wochen warten müsste bis der Bescheid kommt.
    Bis heute ist jedoch rein gar nichts passiert.
    Ich habe mit dem Arbeitsamt telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass mein Anrag nicht mal bearbeitet wurde.


    Mein Azubigehalt ist zwar immer pünktlich da, dies ist jedoch sehr gering. Davon bezahle ich mein WG Zimmer, meine Monatskarte bei der BVG, gehe einmal einkaufen, lade das Handy auf und es ist fast weg.
    Kann ich da etwas bewirken, damit das Geld schneller kommt oder habe ich keine Wahl als zu warten?

  • Dann fordert man einen Abschlag oder Vorschuss.


    Hallo Turtle,


    bei BAföG ist dies gesetzlich geregelt, bei BAB gibt es keine Rechtsgrundlage.
    Es muss bei BAB zunächst der grundsätzliche Anspruch festgestellt werden und danach auch noch die Höhe.
    Habe ich jedoch bereits berechnet, dann kann auch ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erstellt werden,
    soweit noch (gewisse) Angaben fehlen. Dies ist im Gesetz geregelt.
    Wenn so wie hier, anscheinend noch nicht mal berechnet wurde bzw. der formale Anspruch geprüft wurde,
    dann kann auch kein Vorschuss (§42 SGB I) oder Abschlag (wovon?) ermittelt werden.


    Allerdings macht mich die lange Bearbeitungszeit auch stutzig.


    dms

  • Hallo dms,


    du hast Recht mit deiner Aussage, ich war heute beim Amt und ich kann keinen Vorschuss beantragen, weil eben noch nichts berechnet wurde.
    Außerdem kann das Amt hier in Berlin wohl nichts machen, da ich den Antrag in Paderborn abegegeben habe und dieser dort bearbeitet werden soll. Nach mehrmaligen Nachfragen am Telefon, gibt es immer wieder eine Entschuldigung und die Aussage, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde.
    Man schildert sein Problem nocheinmal und man wird nur vertröstet. Ich meine, wie soll man da überleben?
    Ich weiß echt nicht mehr weiter. Meine Eltern haben mich schon im September unterstützt und jetzt ist halt auch fast nichts mehr da.

  • Der Antrag ist vollständig eingereicht, wieso sollte § 42 SGB I nicht greifen?


    Hallo,
    ob der Antrag vollständig ist, wissen wir hier nur aus dritter Stelle.

    Zitat

    Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.


    Um den Anspruch dm Grunde nach festzustellen, wäre z.B. der Ausbildungsvertrag mit dem Eintragungsvermerk der Kammer vorzulegen.
    Für diesen Eintragungsvermerk gibt es ein Frist von 3 Monaten nach Ausbildungsbeginn.
    Um diese Fiktion eben nicht eintreten zu lassen, gibt es eine spezialrechtliche Regelung im SGB III -genau für diesen Fall.
    BAB hat ja nun die Eigenschaft, dass Anspruch und Zahlbetrag auseinanderfallen.
    Ein bestehender Anspruch muss also nicht zwingend zu einer Zahlung führen.
    Somit würde ein Vorschuss, dessen Höhe nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt wird, evtl. bei 0 Euro liegen.
    pflichtgemäßem Ermessen = erfordert eine Überprüfung hinsichtlich der voraussichtlichen Höhe
    Aufgrund der Struktur der Leistung, ist jedoch eine überschlägige Berechnung zur Feststellung der möglichen Höhe für eine Vorschuss
    nicht möglich. Es bliebe eine Berechnung ohne die fehlenden Angaben.
    Hier lässt sich abschätzen, ob der Betrag sich mindern oder sonstwie ändern wird.
    Somit wäre ein Vorschuss denkbar; jedoch habe ich schon einmal berechnet.
    Bei einer Reihe von fehlenden Angaben hat hier aber der Gesetzgeber spezielle Regelungen getroffen,
    so dass eine vorläufige Bewilligung unter dem absoluten Vorbehalt der Rückforderung
    (keine sozialrechtliche Prüfung bezgl. RüFo notwendig) möglich ist. Die darin nicht erfassten Fälle
    lassen derzeit aber auch keine Vorabberechnung zu.


    Somit wäre nach einer Berechnung u.U. ein Vorschuss möglich, jedoch kann hier bereits entschieden
    werden, womit § 42 nicht mehr greift.


    In dem hier vorliegenden Fall scheint die Bearbeitung nicht angestoßen zu sein. Somit auch nicht mal ansatzweise
    die Bestimmung der Höhe eines "Vorschusses" möglich.


    dms

  • Der Antrag ist vollständig ! Dies wurde mir am Telefon mitgeteilt. Auch damals habe ich alle Unterlagen sofort abgegeben sowie alle Nachweise.
    Ich werde jetzt einen Vorschuss von meinem Arbeitgeber bekommen, da ich meine Situation geschildert habe. Ich denke, dass ich mich an das Beschwerdemanagement trotzdem wenden werden. Hier in Berlin beim Amt wurde mir auch gesagt, dass die Bearbeitungsdauer schon überschritten wurde und ich habe mehrfach deutlich mitgeteilt, dass ich auf das Geld angewiesen bin.

  • Der Antrag ist vollständig ! Dies wurde mir am Telefon mitgeteilt. Auch damals habe ich alle Unterlagen sofort abgegeben sowie alle Nachweise.....


    Hallo,
    dann sollte es ja für eine "normale" Bewilligung reichen.
    Wenn Du den Bescheid hast und diesen rechnerisch abprüfen willst,
    dann melde Dich wieder hier.


    Wir versuchen Dir auch dabei weiterzuhelfen.


    dms


    PS: es wäre auch sonst nicht verkehrt, uns wissen zu lassen,
    wie es nun weiterging; auch wenn Du keine weiteren Fragen haben solltest

  • So da bin ich wieder. Mein BAB wurde endlich genehmigt und das Geld ist auf meinem Konto. Ihr könnt euch nicht vorstellen wie erleichternd dies ist. Danke euch für die Tipps. Eine Entschuldigung bekam ich auch auf meine Beschwrrde. Mein Antrag wurde übersehen so wie ich es verstanden habe. Ehrlich, aber einfach nur schrecklich wie beim Amt gearbeitet wird.

  • So da bin ich wieder. Mein BAB wurde endlich genehmigt und das Geld ist auf meinem Konto....


    Na da ist doch alles klar. Wie gesagt, wenn Du inhaltlich das abprüfen willst,
    dann stell deine Fragen.


    ... Ehrlich, aber einfach nur schrecklich wie beim Amt gearbeitet wird.


    Bist Du da nicht ein bißchen pauschal mit deiner Einschätzung ?
    Wenn es im Einzelfall mal daneben geht, ist doch nicht gleich alles schlecht.


    Nun viel Spass bei der Ausbildung.


    dms