Hauptmieter (arbeitet) und 2 Untermieter( Hartz IV)möchte zusammen ziehen

  • Hallo,
    ich habe ein Anliegen und hoffe jemand kann mir helfen.
    Ich, mein Partner und sein Bruder möchten in eine 4-Zimmer Wohnung für nur 380,- € warm einziehen. Der behinderte Bruder verdient 800,- € montl. und wir kriegen Hartz IV Leistungen. Wir möchten, dass er zuerst als Hauptmieter dort einzieht und wir kommen nach als Untermieter nach. Kaution zahlen wir privat. Wird dann sein Verdienst mit unserem Hartz IV trotzdem verrechnet, oder nicht? Und wenn ja, was können wir machen, dass unsere Hartz IV Leistung nicht mit seinem Verdienst verrechnet wird?:confused:
    Wir möchten dass der Bruder 2 Zimmer bekommt und wir 2 Zimmer. Geht das überhaupt?


    Bitte helft mir! Ich danke euch im Voraus.


    Liebe Grüße

  • Der Bruder bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Somit erfolgt zunächst keine Anrechnung seines Einkommens auf euch. Und die Unterrhaltsvermutung nach § 9(5) SGB III kann man widerlegen. Es geht also, wie ihr euch das vorgestellt habt.

  • Nicht nur das(Aussagen von GG52 sind richtig), sondern selbst WENN das Jobcenter versucht, über die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II etwas anzurechnen, läuft das ebenfalls ins Leere, DENN
    Bevor diese Unterhaltsvermutung berücksichtigt werden kann, stehen dem Bruder erstmal ein eigener Freibetrag zu, MINDESTENS:
    2 x 384€ Regelsatz plus Mietanteil 190€ = 958€. Da sein Verdienst aber nur 800€ netto beträgt ist es völlig unmöglich,, etwas anzurechnen


    Gruß
    Ernie

  • ok, danke für die antwort. also können wir so machen, dass zuerst er einzieht als Hauptmieter. Bezahlt zuerst die Miete allein bezahlt. Wir kommen nach 2 Monaten nach und möchten als untermieter einziehen. Geht es mit Zimmer auch so, dass ihm 2 Zimmer gehören und uns 2 Zimmer. nicht, dass jobcenter sagt eine 4-zimmer wohnung zu groß ist? Obwohl es vom Preis extrem billig für jobcenter ist!
    Also könnte es funktionieren? Da freue ich mich! ;-)

  • Die Zimmerzahl ist völlig egal, es zählt NUR die Angemessenheit, selbst die Größe ist egal:
    Beispiel:
    Die Angemessenheitskriterien betragen 60qm x 5€ plus jeweils 1€/qm für nebenkosten und 1€/qm für Heizung ergibt 300 plus 60 plus 60 = 420€


    Die Wohnung ist 100qm groß, der Vermieter verlangt nur 200€ kalt plus 200€ für neben- und Hiezkosten zusammen = 400€


    Auch die 100qm große Wohnung ist angemessen, das Amt MUSS die Kosten übernehmen. Laut der Produktheorie des BGH ist somit alles in Ordnung. Es kann eine Wohnung von 400€ Kosten nicht abgelehnt werden, wenn die Angemessenheitsgrenze 420€ beträgt (außer aus einer früheren Wohnung mit geringeren Kosten will man jetzt in eine teurere Wohnung umziehen, obwohl der Umzug nicht notwendig war).


    Gruß
    Ernie