Minijob 450€ unter 18, Bedarfsgemeinschaft. Was bleibt?

  • Hi Leute, ich hab ein Problem.
    Undzwar bezieht meine Mutter Hartz IV und ich bin in dieser Bedarfsgemeinschaft mit drin. Ich bin unter 18 (16) und habe jetzt vor 2 Wochen nen Minijob auf 450€-Basis angenommen, der Vertrag wird im Laufe nächster Woche unterschrieben und der Sozialversicherungsausweis ist ebenfalls beantragt. Das Amt wird am Montag davon in Kenntnis gesetzt.
    Nun meine Frage: Ich werde nicht immer 450€ verdienen, zum Beispiel diesen Monat wohl nur um die 350€, da ich erst in der 2. Woche angefangen habe, aber in manchen Monaten halt 450€.
    Da ich unter 18 bin und es ja nur ein Minijob bin und es ja nicht aufs Konto meiner Mutter geht, wieviel wird da abgezogen beziehungsweise darf ich alles behalten? Ich habe hier --> http://www.helpster.de/trotz-hartz-4-minijob-darauf-sollten-sie-achten_53619#anleitung gelesen, dass ich alles behalten darf (steht zumindest im ersten Satz, danach kommt irgendwas was sich ganz anders anhört).


    Wäre nett wen ihr mir helfen könnt bzw jemand der wirklich Ahnung davon hat. Danke

  • Nicht nur deine Mutter bezieht ALG 2, sondern du auch. Davon lebst du. Jetzt wirst du was verdienen, ergo wird dein ALG 2 sinken. Klar bekommst du den vollen Lohn vom Arbeitgeber überwiesen und logisch kann dir das keiner wegnehmen. Jedoch wird dein ALG 2 geringer werden. Das bedeutet, dass du ggf. von deinem Lohn deiner Mutter Geld abgeben musst, damit sie weiterhin die Miete, Strom, Lebensmittel usw. kaufen kann.