Werdender Vater unter 25 mit Freundin zusammenziehen und eigene Wohnung beantragen?

  • Hallo Leute,
    ich und meine Freundin (beide 22) erwarten im März 2013 wohl eine kleine Tochter. :)
    Das Problem ist das ich grade vom Amt lebe und natürlich auch noch bei meiner Mutter wohnen muss. Meine Freundin und ich würden gerne in die Wohnung einziehen und meine Mutter in eine kleinere Wohnung ausziehen. Das Problem ist ja, dass ich irgendwo nen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen muss, aber wo? Und vor allem, wie läuft das ab? Geht das so einfach oder stresst das Amt da irgendwie rum? Ist ja sicherlich nen großes Durcheinander, weil es die gleiche Adresse bleiben würde und ich auch hier bleiben würde, dann aber ne neue Bedarfsgemeinschaft wäre... :rolleyes: oooo jee, ich bin voll verwirrt und überfordert mit dem Amtszeugs :p


    Also meine Frage wäre:


    Hat jemand Erfahrung in so einer Situation?
    Wo und wie kann ich eine eigene Wohnung beantragen?


    PS: Vaterschaftsanerkennung hab ich schon gemacht und gemeinsames Sorgerecht haben wir auch...

  • Hallo Arnold,


    was ist denn der Grund dafür, dass Du zur Zeit "vom Amt lebst"?


    Zitat

    Hat jemand Erfahrung in so einer Situation?


    Nein, zum Glück nicht. Ich war bisher nur ein mal für 6 Monate arbeitslos, aber mir haben schon die Formulare zum ALG1 gereicht.


    Du und Deine Freundin, ihr habt eine Familie gegründet. Was ist denn naheliegender, als wenn man sich um die Versorgung dieser Familien selber kümmert?


    Weißt Du was wesentlich unkomplizierter ist als den Jungel des ALG2 zu durchqueren?


    Bewerbungen schreiben!


    LG chico

  • Der "Grund": Mein Chef ist gestorben und die Firma ist pleite, also bin ich nun nach fast 6 Jahren Arbeit wieder arbeitslos... ich muss mich grade um die Wohnungsgeschichten und ne Menge anderer Probleme, die ich habe kümmern, zudem werde ich auch die Elternzeit machen.


    @ chico: du beantwortest da nicht so wirklich meine Frage^^ :rolleyes:
    Meine Frage war, wo ich das Beantragen kann und nicht deine Sicht zu sexistischen Rollenverteilungen!


    Also: Kann mir jemand meine eigentliche Frage beantworten? :)


    LG Arnold

  • Zitat

    Wenn du gerade erst alo geworden bist und davor hoffentlich gutes Geld verdient hast, müsstest du doch ALG 1 bekommen. Davon ist in deinem Eingangsbeitrag aber keine Rede. Wäre aber sehr wohl wichtig, denn mit eigenem Geld (ALG 1) kann man ja u. U. auch eine eigene Wohnung bezahlen.


    Nein, ich bekomme nur ALG 2...

  • Ich auch nicht, wahrscheinlich weil ich nicht genug Einkommen hatte?


    Auf jeden Fall bin ich nun fast ein Jahr Arbeitslos und Job suchend. Da ich momentan auch körperliche Probleme habe wird grade auch geprüft, in wie weit ich überhaupt Arbeitsfähig bin. aber das ist hier ja nicht das Thema.


    Wo kann ich beantragen / nachweisen und mir auf Papier geben lassen, dass ich nun (U25 und werdender Vater) das Recht auf eine eigene Wohnung habe? Ich muss das doch irgend wo Bestätigen lassen können?

  • Du hast also mit 15 Jahren angefangen zu arbeiten und das nur auf 400 Euro Basis?! Keine Ausbildung, nichts? Oder wie soll man das verstehen?


    Körperlich warst du doch in der Lage, ein Kind zu zeugen. Es zu ernähren, indem du arbeitest oder wenigstens eine Ausbildung machst: das soll nicht gehen?


    Bei einer Schwangerschaft im gerade mal 2. Monat wird dir wohl noch niemand eine Zustimmung für eine eigene Wohnung geben. Da kann noch viel passieren. Frag in 3 bis 4 Monaten mal beim Jobcenter nach.

  • also echt, wie ich / wir unser leben zu führen haben ist hier nicht gefragt worden! wenn du rechnen kannst ist meine freundin bereits im 4 monat... egal^^

    Zitat

    Körperlich warst du doch in der Lage, ein Kind zu zeugen.

    ha, der ist gut :D was ist das für ein kriterium? also alle aufgepasst die keine kinder zeugen können, ihr könntet eventuell nicht arbeitsfähig sein^^ so wenig sinn wie diese aussage von mir macht, genau so wenig sinn macht sie von dir! und vor allem, es hat immer noch nichts mit meiner frage zu tun!


    ich versuche es nochmal: wo und wie kann ich eine eigene wohnung beantragen oder zumindest das recht auszuziehen, um mit meiner freundin zusammen ziehen zu können?

  • Wenn der ET im März ist war die Befruchtung irgendwann im Juni. Jetzt ist September...


    Da du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hast, ist dir sicherlich nicht entgangen, dass ich bereits schrieb, dass du beim Jobcenter einen Antrag stellen kannst wegen eigener Wohnung. Und man diesen wohl zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen wird, weil noch viel passieren kann.

  • Hallo Arnold!


    Zitat

    @ chico: du beantwortest da nicht so wirklich meine Frage^^


    Das weiß ich. Hatte ich aber auch angekündigt, dass ich Dein Problem vermutlich werde lösen können. Ich hatte Dir aber eine wesentlich einfachere, unbürokratischere und effektivere Möglichkeit der Lebensgestaltung genannt.


    chico schrieb:

    Bewerbungen schreiben!


    Aber Du möchtest Dich ja bereits mit 22 Jahren zum Wurunkel der Gesellschaft entwickeln, in dem Du, im Alter von nur 22 Jahren bereits prüfen lassen willst, ob Du arbeitsunfähig bist. Was ist Dir passiert? Fand die Zeugung eures Kindes in ´nem Kornfeld statt, und der Mähdrescher ist drüber gefahren?


    Warum wohnt ihr nicht alle zusammen in Deinem Kinderzimmer bei Deiner Mutter? Dann habt ihr wenigstens einen Babysitter, wenn mal Party angesagt ist?


    LG chico