Rückzahlung Unterhaltsvorschussleistungen

  • Hallo allerseits!


    Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich leg einfach mal los.. ;-)


    Das JC verlangt von mir die Rückzahlung von zu Unrecht gezahltem Unterhaltsvorschuss mit der Begründung, dass mir (es geht um den Zeitraum der letzten vier Jahre) bekannt gewesen sein muss, dass die Bewilligung fehlerhaft war.
    Ich habe gegen das Anhörungsschreiben Widerspruch eingelegt.
    Meint Ihr, dass mein Widerspruch Erfolg haben könnte?

  • Ja, meine ich.
    Irren ist menschlich und natürlich kannst du Fehler machen bei deiner Bewilligung, wofür du in der Regel auch selbst gerade stehen müsstest!
    Außerdem warum sollte dir, dem Laien, bekannt sein, dass die Bewilligung fehlerhaft war, wenn es dem JC erst nach 4 Jahren auffällt.


    UND:


    Wozu nimmt sich das JC den eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen? Doch um den Antrag (Bewilligung) zu überprüfen! Sofern du in deinen Angaben nicht gelogen hast, sondern etwas falsch ausgefüllt hast, weil du dich z.B. verschrieben hast oder es offensichtlicher Fehler war, dann müsste das JC selbst haften.


    Zu dem Antrag hast du mit Sicherheit auch persönliche Papiere beilegen müssen? Wenn sich diese Papiere mit dem was du ausgefüllt hast, unterscheiden und das dem JC nicht aufgefallen ist, ist es meiner Meinung nach selbst Schuld.


    Ein Link dazu, der dir weiterhelfen könnte.


    http://www.hartz-iv.info/news/20090914-hartz-iv-urteil-keine-rueckzahlung-bei-berechnungsfehler.html




    Solltest du etwas, was man nicht nachweisen kann, falsch ausgefüllt habe, sieht die Sache aber leider anders aus.

  • Hallo Sandra1992, vielen Dank für Deine Antwort!


    Vorerst einmal, ich habe gelesen, dass man auf ein Anhörungsschreiben keinen Widerspruch einlegen kann. Zum Glück konnte ich das noch rechtzeitig ändern, denn ich hatte das Schreiben noch nicht abgeschickt.


    Zu dem Sachverhalt:
    Es geht darum, dass ich für meine Tochter, als sie sechs Jahre alt wurde, höhere Unterhaltsvorschussleistungen bekam, was ja gesetzlich auch so geregelt ist. Nun sagt das JC, ich hätte damals, als die Erhöhung kam, diese Veränderung mitteilen müssen, was ich aber versäumt habe, da es mir gar nicht bewußt war, dass ich das hätte melden müssen.


    Hmmm... dieser Logik folgend, hätte ich ja dann eigentlich auch im Januar 2010 dem JC eine Änderung mitteilen müssen, denn da wurde der Unterhaltsvorschuss gesetzlich erhöht. Das ist das nicht tat, legt man mir nicht zur Last.


    Also, ich warte jetzt erstmal auf die Antwort meiner Stellungnahme (nicht Widerspruch), und werde dann gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

  • Zitat

    Es geht darum, dass ich für meine Tochter, als sie sechs Jahre alt wurde, höhere Unterhaltsvorschussleistungen bekam, was ja gesetzlich auch so geregelt ist. Nun sagt das JC, ich hätte damals, als die Erhöhung kam, diese Veränderung mitteilen müssen, was ich aber versäumt habe, da es mir gar nicht bewußt war, dass ich das hätte melden müssen.


    Steht unter jedem Bescheid drunter, dass du jede Veränderungen, insbesondere beim Einkommen anzugeben hast. Bei jedem 6monatigen Folgeantrag wird nach Veränderungen beim Einkommen gefragt...


    Du wirst also mit deinem "habe es nicht gewusst" nicht weiterkommen, im Gegenteil, diese Äußerung dürfte man eher als Frechheit empfinden. Sei froh, wenn du nicht noch ein Ordnungswidrigkeits- oder gar Betrugsverfahren an den Hals gehängt bekommst.

  • Ach Turtle, da wirst Du wohl leider Recht haben und ich muss gestehen, dass ich einfach gepennt habe, denn jetzt im Nachhinein ist mir klar, dass ich das hätte mitteilen müssen.


    Übrigens hatte ich nicht geschrieben, "habe es nicht gewusst", sondern "es war mir nicht bewusst". Damit wollte ich sagen, dass ich nicht daran gedacht habe es anzugeben.

  • Höhe UVG???? Sehr interessant!!! Diese Frage kam in meinem Folgeanträgen gar nicht vor, das wäre ja eindeutig gewesen.
    Wobei... vielen Dank für Deinen Hinweis, dann kann ich immerhin nachweisen, dass ich NICHT!!!!! gelogen habe. Da möchte ich dann doch ganz gerne noch mal meine Folgeanträge einsehen, denn da ist das Jobcenter in der Beweispflicht, wenn sie über vier Jahre hinweg falsch berechnet hat.

  • Egal in welcher Form: es wird in den Folgeanträgen nach Veränderungen beim Einkommen gefragt, die du dann wohl mit "nein" angekreuzt haben musst. Außerdem hast du jede Veränderung sofort zu melden und nicht erst in einem Folgeantrag. Wenn du das alles unterlassen hast, solltest du jetzt nicht noch große Klappe haben und rumtönen. Denn dann folgt garantiert noch ein nettes Bußgeldverfahren.


    Findest du dich nicht selbst ziemlich unverschämt?!

  • Ich bin gelernte Verwaltungsfachangestellte (Bund), komme also ursprünglich aus dieser Berufssparte.
    Ich kann dir nicht sagen, woran es lag. Habe da zwar einige Theorien, aber was hilfts? Auf jeden Fall habe ich keine bewußt falschen Angaben gemacht!
    Wir fangen an, uns im Kreis zu drehen, darum schlage ich vor, dass wir hier das Ganze jetzt auf sich beruhen lassen.