Hallo und guten Abend. Ich habe einen schlimmen Verdacht.
Zum Sachberkalt:
Er bekommr Hartz IV und lernt sie kennen, die aufgrund eines Dienstunfalls über einen längeren Zeitpunkt nicht arbeiten kann und 660 € ALG 1 bekommt. Sie verfügt über kein Konto und bekommt die Leistung per Scheck. Beide ziehen zusammen und begründen damit eine Bedarfsgemeinschaft. Sie bevollmächtigt ihn, den Scheck von der Arge abzuholen und auch einzulösen.
Er erklärt: Da durch die Bedarfsgemeinschaft Hartz IV und ALG 1 verrechnet werden, kommt am Ende nicht mehr raus als sein Hartz IV. Das wäre nun das gemeinsame Geld, womit sie einen Monat auskommen müssen.
Das stinkt doch zum Himmel. Wer weiß es nun genau?
Freundliche Grüße