Auzug aus der Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,


    Ich lebe derzeit mit meiner Freundin (Schwanger) zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft und bekomme seit anfang des Monats kein Hartz 4 mehr da Sie zuviel verdient. Daher bin ich auf der Suche nach einer 1Zimmer Wohnung damit ich nicht mehr als BG gehandelt werde, wie begründe ich meinen Umzug sodass dass Jobcenter mir nicht vorwürft nur wg dem Anspruch umzuziehen?
    Freue mich auf eure Antworten


    supersonic

  • Mach einen Termin beim JobCenter und klär mit denen ab, welche Möglichkeiten du hast. Die müssen eh ihren Segen geben und können leider manchmal individuell entscheiden (= getrennte Wohnungen bedeuten noch lange nicht, dass die BG-Einstufung wegfällt).


    Bezüglich Begündung: Ich würde offen sagen, dass es so nicht funktioniert, wenn ihr als BG eingestuft seid. Deine Freundin ist dir gegenüber zu nichts verpflichtet und somit steht dir der Rauswurf bevor, da du deinen Mitanteil und Unterhalt nicht bezahlen kannst. Das sollte jedem normaldenkenden Sachbearbeiter einleuchten. Falls nicht, dann würde ich gerne selbst wissen, ob einen das JC tatsächlich auf die Straße schickt.