hoi hoi,
ich habe folgendes Schreiben erhalten:
[I][I]nach Ihren Angaben im Leistungsantrag machen Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis bei der Firma XY noch Ansprüche geltend. Bei Zuerkennung solcher Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis kann Ihr Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §11 SGBII teilweise oder ganz wegfallen.
Da Sie die geltend gemachten Ansprüche aus dem ARbeitsverhältnis noch nicht erhalten haben, zahle ich Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zunächst ohne Berücksichtigung dieser Ansprüche.
Die Zahlung bewirkt, dass Ihre Ansprüche bis zur Höhe der von mir gezahlten Leistungen gem. §115 SGB X auf mich übergehen. Des bedeutet, dass Ihr ehemaliger ARbeitgeber die von mir gezahlten Beträge von Ihren Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis einbehalten und an mich abführen muss. an Sie kann er dann nur den Restbtrag zahlen.
Teilen Sie mir unverzüglich mit, wenn Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch Anerkenntnis, Vergleich oder URteil zuerkannt werden. Ich werde Ihnen dann mittelen, in welcher Höhe der Arbeitgeber Beträge an mich abzuführen hat.
Beachten Sie bitte, dass sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nciht berechtigt sind, über den an mich übergegangenen Teil Ihrer Ansprüche zu verfügen ($$398ff BGB)
mfg
XYZ
So, nun meine Frage:
ich bekomme von einem vorherigen Studentenjob was ich 2010 gemacht habe, noch etwas an Lohn. Habe mit dem Chef telefoniert, er kann mir nichtmalmehr genau sagen wieviel, das liegt alles bei seinem Steuerberater, der die Abrechnungen macht.
Auszahlen kann er mir es erst, seitdem ich wieder in Deutschland bin (war von 12/2010 bis 06/2013 in Australien/NZ). Ich denke das es vielleicht noch 500 Euro sein werden. Er hatte es damals einbehalten aus steuerlichen Gründen. Und wollte es im darauffolgenden Jahr mir auszahlen, wo ich jedoch verreist war.
So, nun weiß ich nicht, wieviel das Jobcenter nun bekommt, wenn die Auszahlung stattfindet? Heisst der obige Brief das alles was ich bisher vom Jobcenter bekommen habe, dem noch auszuzahlendem Lohn gegenübergestellt wird? ( also bisher 4 Monate Regelbeitrag + Bedarf für Unterkunft und Heizung, was bei mir dann 4x (390+390) =3120 Euro wären)
oder wird das pro Monat berechnet?
wäre hier für Rat dankbar.
gruss