hallo ,
vielleicht kann mir jemand helfen.Ich beziehe Alg 2 . Ich habe einen 8-jährigen alten Sohn, der schwer-behindert ist. Grad der Behinderung 60 mit Merkzeichen B , G i H. Meine Frage ist, ob meinem Sohn einen Mehrbedarf wegen seiner Behinderung von Arge zusteht . Irgendwo habe ich gelesen , dass das 17% sein könnte. Stimmt das ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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Nein, stimmt nicht.
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Um das mal etwas weiter auszuführen: Der Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II steht nur erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderung zu. Kinder jedoch sind nicht erwerbsfähig, damit entfällt ein Anspruch auf Mehrbedarf nach Abs. 4.
Die 17% sind der Mehrbedarf bei Schwangerschaft. Ein regulärer Mehrbedarf stünde Dir zu, wenn Du alleinerziehend bist.
Aber: Wenn im Einzelfall (zum Beispiel aufgrund der Behinderung) ein laufender, unabweisbarer, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II gegeben ist, könnte dieser übernommen werden. Ob dies der Fall ist, muss jedoch im Einzelfall geklärt werden.
Die genaue Klärung dürfte auch eher was für eine persönliche Beratung (von einer lokalen Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt) sein, da der Sachverhalt und die zu beachtenden Fragen zu komplex für ein Internetforum sind.
Die angesprochenen Regelungen können hier nachgelesen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Beste Grüße,
Philipp
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Die TE meint bestimmt den Mehrbetrag von 17 % für Schwerbehinderte mit Merkzeichen G nach § 23 Nr. 4 SGB II. Dieser kommt aber erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres zum Tragen.
s. Rz. 23.05:
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Hey,
habt Ihr es schon mit Pflegegeld versucht ?
Unsere Tochter ( 10 Jahre ) hat auch 50% ohne Buchstabe.
Sie ist Pflegestufe 1. Das sind auch 305,-€/Monat und die sind Anrechnungs Frei.Gruß
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Vielen Dank für eure Antworten
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Zitat
habt Ihr es schon mit Pflegegeld versucht ?
Die TE bekommt Pflegegeld, kann man unschwer über die Forensuche aus den anderen Beiträgen erlesen.
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