Ausgangslage:
Person1 ist alleinstehend, berufstätig, genügend Einkommen
Person2 hat 2 Kinder und bezieht derzeit (vermutlich) Arbeitslosengeld/Mutterschaftsgeld (oder sonstige Bezüge vom Staat für den Lebensunterhalt). Genau weiß ich es leider nicht.
Zusatzinfos: Person2 ist geschieden und die Kinder stammen aus der ersten Ehe.
Vorhaben:
Eine WG gründen und hierfür ein KLEINES Haus mieten (untere Etage an Person1, obere Etage an Person2. Küche, Bad, Wohnzimmer und Garten gemeinschaftliche Nutzung).
Was ich wissen will:
Ich habe zwar schon einmal in einer WG gewohnt, aber dort hatte jeder WG-Partner seinen eigenen Vertrag mit dem Vermieter der Wohnung. Somit bekam jeder vom Vermieter seine eigene Abrechnung für Wasser/Strom/Gas etc. (= Person1 hatte (fast) keine Probleme, da Person2 für sich selbst verantwortlich war.)
Nun könnte der Fall aber komplizierter werden und daher stellt sich mir die Frage, wie in dem Fall der Mietvertrag aussehen muss, damit Person2 weiterhin Bezüge/Zuschüsse erhält, ohne das Person1 die WG irgendwann bereuen muss.
Einen Haken sehe ich schon hier:
Wenn man ein ganzes Haus mietet, ist man in diesem konkreten Fall selbst für die Beschaffung von Gas/Wasser/Strom zuständig (= läuft nicht über den Vermieter und man bekommt daher auch keine Nebenkostenabrechnung, auf der diese Posten aufgeführt werden. Das ist so als Fakt gegeben und lässt sich nicht ändern).
Meine Befürchtung: Wenn Person1 den Vertrag mit den entsprechenden Anbietern für Gas/Wasser/Strom abschließt, dann wird ja die Rechnung auf Person1 ausgestellt. (Umgekehrt könnte auch Person2 im Vertrag stehen, aber den Fall unterschlagen wir hier).
Wie bekommt es nun Person1 hin, das Person2 seinen Anteil bezahlt? Was muss Person2 vorweisen können, damit das "Amt" bezahlt?
Muss Person1 Rechnungen an Person2 ausstellen bzw. darf Person1 das überhaupt? Hat Person1 dann laut Finanzamt zu versteuernde Nebeneinkünfte?
Kann es sein, dass wenn Person2 nicht zahlen kann (z.B. "Amt" zahlt nicht, weil Rechnungen auf Person1 laufen), Person1 auf den Gesamtkosten sitzen bleibt?
Kurz gefragt: Wer hat Erfahrung mit einem Mietshaus, dass als WG genutzt wird und kann mir grob sagen, wie die Verträge zwischen Hausvermieter und den WG-Parteien aussehen sollten, damit Person1 nicht irgendwann auf einem Schuldenberg sitzen bleibt, wenn der WG-Partner Bezüge gestrichen bekommen sollte und somit nicht anteilig die anfallenden Kosten begleichen kann.
Sollte eine Art Vertrag existieren, wie die Kosten aufgeteilt werden?
Kann man überhaupt ein Haus als WG mieten, wenn Gas/Wasser/Strom nicht über den Vermieter laufen?
PS: Man möge mir verzeihen (=Person1), dass ich von ALG/Hartz4 etc. keine Ahnung habe und ich daher auch nicht weiß, welche Ämter für was zuständig sind und wo welche Anträge gestellt werden müssen, damit überhaupt eine WG genehmigt wird (muss es überhaupt genehmigt werden, vermutlich ja?). Von daher bitte so vereinfacht antworten, dass auch eine Laie halbwegs versteht, was berücksichtigt werden sollte, damit die o.g. WG funktionieren kann.
Edit: Ich habe eben im Forum gestöbert und es scheint wohl noch einen riesigen Haken zu geben, da die Gefahr besteht, dass nach einem Jahr unterstellt werden kann, dass die WG als eine Bedarfsgemeinschaft funktioniert. Selbst bei gleichgeschlechtlichen WG-Partnern würde so etwas unterstellt. Hat da jemand Praxiserfahrungen? Kann man relativ einfach das Gegenteil beweisen? Oder wird so eine WG unweigerlich irgendwann vor Gericht stehen und muss das Gegenteil begründen?