Hallo und Guten Morgen,
Im Forum habe ich ähnliche Themen gesehen, jedoch ist hier der Fall bisschen anderst.
Kindsmutter und Vater getrennt, jetzt (endlich) zusammengerauft und wieder zu einandergefunden.Er ist Azubi (38) Sie ist beim Kind 2 1/2...Sie bezieht Hartz4.
Haben Sie Anspruch auf Hartz4 ?
Er bezieht kein Bafög,BAB oder ähnliches,da kein ANspruch (Alter).
Azubigehalt: 977,07 Brutto
786,78 Netto
Strom: 170,-
Heizung: 170,-
Miete: Keine
Sie bekommt HArtz für für sich und Ihr Kind (insgesamt 422,- + 184,00 Kindergeld).
SIe hat eine Glutenunverträglichkeit (falls das noch wichtig ist).
Wird bei einem Zusammenzug der beiden Hartz4 wegfallen ? Gekürzt? Mehranspruch da drei Personen ?
Danke im voraus
Berta123+ Tinchen
P.s.: Wie verhält sich das in diesem Fall mit der neuen Regelung das Azubis kein HArtz4 bekommen ?
Bzw. gehts darum ob Ihr Hartz4 zusteht...