Azubi (38) Zusammenzug miz Kindsmutter und Kind.Hartz 4 ?

  • Hallo und Guten Morgen,


    Im Forum habe ich ähnliche Themen gesehen, jedoch ist hier der Fall bisschen anderst.
    Kindsmutter und Vater getrennt, jetzt (endlich) zusammengerauft und wieder zu einandergefunden.Er ist Azubi (38) Sie ist beim Kind 2 1/2...Sie bezieht Hartz4.
    Haben Sie Anspruch auf Hartz4 ?



    Er bezieht kein Bafög,BAB oder ähnliches,da kein ANspruch (Alter).


    Azubigehalt: 977,07 Brutto
    786,78 Netto


    Strom: 170,-
    Heizung: 170,-
    Miete: Keine


    Sie bekommt HArtz für für sich und Ihr Kind (insgesamt 422,- + 184,00 Kindergeld).
    SIe hat eine Glutenunverträglichkeit (falls das noch wichtig ist).


    Wird bei einem Zusammenzug der beiden Hartz4 wegfallen ? Gekürzt? Mehranspruch da drei Personen ?


    Danke im voraus



    Berta123+ Tinchen



    P.s.: Wie verhält sich das in diesem Fall mit der neuen Regelung das Azubis kein HArtz4 bekommen ?
    Bzw. gehts darum ob Ihr Hartz4 zusteht...

  • Was soll an der Regelung, dass Azubis kein ALG 2 bekommen, neu sein? Die gibts schon immer. Die gabs auch schon zu Sozialhilfezeiten.


    Was machen sie mit monatlichem Strom von 170!!!! Euro? Und 170 Euro Heizkosten?! Haben sie eine Villa zur Verfügung? Wieso keine Miete?


    Du wirsts schon etwas mehr erklären müssen.

  • turtle 1972: Ich meine die Regelung die erst seit paar Tagen raus ist (finde leider den Link nicht mehr).
    Unter bestimmten Umständen bekommt ein Azubi auch Hartz4 (das ist aber zu prüfen).
    Strom 170,- (kein Plan, hab auch gesagt ist arg ), Heizung wurde eingebaut dieses Jahr und wurde von Energiebetreiber im ersten Jahr als Schätzung angegeben.Nein keine Villa er hat EIgentum (90 qm die er selbst bewohnt, bzw,davon sind ca.60 qm selbst bewohnt ..Rest nicht bewohnbar (kein Strom u.a.) 2 Etagen Obere Etage nicht bewohnbar bis auf ein Zimmer.


    lacki : Witzbold...nicht urteilen bevor es nicht besser weisst :)...
    Erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und ca. 15 Jahre (weiss es nicht genau ) in dem Beruf gearbeitet, dann wegen Bandscheibenvorfall (OP) nicht mehr möglich in dem Beruf zu arbeiten, daher die Ausbildung jetzt.

  • Zitat

    turtle 1972: Ich meine die Regelung die erst seit paar Tagen raus ist (finde leider den Link nicht mehr).


    Das SGB II ist jetzt bereits seit einiger Zeit nicht mehr geändert worden (außer der Bekanntgabe der neuen Regelbedarfe für 2014). Die Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II gibt es seit Anbeginn des SGB II und gabs auch schon vorher analog im BSHG.


    Mit den Kosten wird es nicht lange gut gehen. Im Übrigen wohnen sie nicht mit 0 Euro und 170 Euro Heizkosten. Denn Grundsteuern, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger etc. wird sicherlich nicht der liebe Gott bezahlen.

  • turtle : Danke für die Info.
    Ich hatte vor paar Tagen einen Link angeklickt da ging es irgendwie um Azubis und aktuel (naja hab aber nicht aufs Datum
    geschaut :p ).
    Was er noch alles zu zahlen hat weiss ich nicht, da es nicht um mich geht (oder meinen Mann).
    ALso ist es so zuverstehen das Sie ANspruch hätte ? (Er logischerweise nicht).

    P.s: Ich kann mit Ironie und Sarkasmus gut umgehen :) :cool: