Von 400€ Job in Vollzeit...Einstiegsgeld?

  • hallo!


    ich habe heute vom JC ein "infoschreiben" bezüglich einstiegsgeld erhalten. dort steht, dass man einstiegsgeld beantragen kann wenn ...wörtlich..."sie ihren arbeitgeber überzeugen können sie vollzeit einzustellen" so, genau das ist bei mir passiert. ich arbeite seit 01.08.13 auf 400€ dort und habe das glück dass ein kollege plötzlich gekündigt hat und ich rücke quasi auf seine stelle nach. das heißt, ich werde zum 01.10.13 dort vollzeit/unbefristet beschäftigt. mein lohn wird 1877€ brutto betragen.


    mal angenommen ich würde dieses einstiegsgeld beantragen und in irgendeiner weise genehmigt bekommen, entstehen da irgendwelche nachteile für mich? ich bin mit diesem gehalt ja nicht mehr bedürftig und endlich von der arge weg, aber wäre ja irgendwie da immer noch drin weil ich ja dieses einstiegsgeld beziehen würde. können die dann immer noch irgendwelche nachweise von mir fordern? also gehaltsabrechnung, nebenkostenabrechnungen oder ähnliches? ich bin überglücklich über diese arbeitsstelle und sowas von froh endlich von der arge weg zu sein und wenn ich, wegen des einstiegsgeldes, mich weiter mit denen auseinandersetzen muss, würde ich lieber auf diesen zuschuss verzichten.


    kann mir jemand dazu genaueres erklären?


    netten gruß
    Alexa

  • Einstiegsgeld kann auch gezahlt werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch den Job wegfällt (§ 16b (1) S. 2 SGB II). Wenn mangels Bedürftigkeit kein Alg II-Anspruch mehr vorliegt, müssen auch keine Nachweise mehr erbracht werden.