Hallo liebe community,
Ich bin eine alleinerziehende Studentin in Beurlaubung und bekomme seit einem Jahr Hartz 4. Diese Leistungen enden nun ab 1. Oktober, da ich mich wieder als reguläre Studentin einschreibe. Meine Frage ist nun:
Hat meine Tochter Anspruch auf Hartz 4?
Ich bekomme ab 1.Oktober monatlich 550 Euro durch einen Studienkredit, außerdem Kindergeld und Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von 133 Euro. Darüber hinaus werde ich noch Wohngeld beantragen. Der zuständige Mitarbeiter des Jobcenters meinte durch die Unterhaltsvorschussleistungen hat meine Tochter keinen Anspruch auf Hartz 4. Ist das richtig?
Vorab schonmal lieben Dank!