Alleinerziehende Studentin, Hartz 4 fürs Kind?

  • Hallo liebe community,


    Ich bin eine alleinerziehende Studentin in Beurlaubung und bekomme seit einem Jahr Hartz 4. Diese Leistungen enden nun ab 1. Oktober, da ich mich wieder als reguläre Studentin einschreibe. Meine Frage ist nun:


    Hat meine Tochter Anspruch auf Hartz 4?


    Ich bekomme ab 1.Oktober monatlich 550 Euro durch einen Studienkredit, außerdem Kindergeld und Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von 133 Euro. Darüber hinaus werde ich noch Wohngeld beantragen. Der zuständige Mitarbeiter des Jobcenters meinte durch die Unterhaltsvorschussleistungen hat meine Tochter keinen Anspruch auf Hartz 4. Ist das richtig?


    Vorab schonmal lieben Dank!

  • Hallo Pfefferminza,


    die Aussage würde ich als richtg erachten. Mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss stehen zur Deckung des Bedarfs des Kindes 317€ zur Verfügung.


    Der Vater des Kindes ist nicht leistungsfähig? Hier wären mindestens 225€ zu erwarten statt der 133€.


    LG chico


  • Mir stellt sich die Frage, ob das Kind allein überhaupt ALG2 bekommen könnte? Die Mutter ist ja als Studentin nicht bezugsberechtigt.
    LG chico


    Die Mutter ist erwerbsfähig und hilfebedürftig. Bildet also den sogenannten Kopf der BG. Das Kind ist Mitglied der BG. Als Studentin ist die Mutter aber vom Alg II-Bezug ausgeschlossen. Somit erhält sie für sich null und für das Kind xxx Euro.