Hallo,
ich bin neu hier und beim Harz4, deshalb komplett null Ahnung.
Meine Frage ist: Kann ich irgendwie die Kosten für die Schülertickets für meine 3 Kinder
irgendwie zurückerstattet bekommen? Wenn ja, was muss ich dann tun?
L.G.
Vatermann
Hallo,
ich bin neu hier und beim Harz4, deshalb komplett null Ahnung.
Meine Frage ist: Kann ich irgendwie die Kosten für die Schülertickets für meine 3 Kinder
irgendwie zurückerstattet bekommen? Wenn ja, was muss ich dann tun?
L.G.
Vatermann
Hallo,
ob das rückwirkend möglich ist, weiss ich nicht. Aber um Fahrtkosten erstattet zu bekommen, ist grundsätzlich ein Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe nötig. (Ebenso wie Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Zuschüsse zu Vereinen) Nur der persönliche Schulbedarf muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird zusätzlich zum ALG II einmal für das 1.Schulhalbjahr und einmal für das 2. Schulhalbjahr erstattet.
Hoffe, das hat dir weitergeholfen.
Gruß Tina
die monatlichen Fahrtkosten für den ÖPNV sind mit im Regelsatz berücksichtigt. Da ist nichts mit Leistungen für Bildung und Teihabe.
die monatlichen Fahrtkosten für den ÖPNV sind mit im Regelsatz berücksichtigt. Da ist nichts mit Leistungen für Bildung und Teihabe.
Falsch!
§ 28 SGB II: "(4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Als zumutbare Eigenleistung gilt in der Regel ein Betrag in Höhe von 5 Euro monatlich"
hast recht, wusste ich nicht dass man bei Bildung und Teilhabe auch BVG-Karten geltend machen kann.