Rückzahlung von ALG1 nach Fehler der Arbeitsagentur

  • Guten Tag liebe Community,


    ich benötige mal eure Hilfe & Erfahrung - Thema: Rückzahlungen.


    Folgender Fall:


    Ich war für knapp 2 Monate Arbeitslos und bekam nach viel hin und her endlich ALG1.


    Am 17.06. nahm ich dann wieder Arbeit auf - was sich zufälligerweise überschnitt mit einem Termin beim Arbeitsamt.
    Da ich vor 8:00 Morgens telefonisch niemanden erreichen konnte, schrieb ich an die E-Mail-Adresse die auf der Einladung zu sehen war und schilderte den Fall, dass ich nicht zum Termin erscheinen würde, da gerade heute mein erster Arbeitstag bei der neuen Stelle sei.
    Ich bat um eine Antwort und erklärte mich bereit zu einem anderen Termin zu erscheinen, sofern dies überhaupt noch notwendig sei, da es um die Beendigung meiner Arbeitslosigkeit ging und ich mich darum ja nun schon gekümmert hatte.


    Auf die E-Mail bekam ich keine direkte Antwort - dennoch bekam ich keine Sperrfrist o.ä. was mit schlussfolgern ließ, dass der Beamte die E-Mail gelesen und verstanden hat (ansonsten wäre ein nicht erscheinen zum Termin wieder ein Grund mir das ALG1 1,2 Wochen zu verweigern).


    Ich bekam überhaupt keine Antwort auch die folgenden Wochen - ich konzentrierte mich auf meine neue Arbeit und alles ging seinen Lauf. Dann am Ende des ersten Monats checkte ich mein Gehalt und zu meiner Überraschung sah ich, dass das Arbeitsamt mir wieder Leistungen überwiesen hatte, obwohl ich meine Arbeitsaufnahme zum 17.06 doch erklärt hatte. Es gingen einige Wochen in's Land, bis ich beschloss kurz vor Ende des Monats das ganze nochmal geau zu klären und sie davon abzuhalten mir nochmal Geld zu überweisen, was mir nicht zusteht.


    Gesagt, getan - die Frau am Telefon sagte, ihr Kollege habe einen Vermerk gemacht aber das Thema nicht ganz abgeschlossen, deshalb sei keine Sperre aber auch kein Aufhebungsbescheid versandt worden. Sie entschuldigte sich und sagte, sie versuche die Zahlung jetzt zu stoppen, könne aber nicht garantieren, dass die Zahlung für den August nicht doch ankämen, weil bereits angewiesen.


    Nun habe ich gerade erfahren, dass mich die Firma nicht übernehmen wird (Probezeit) und ich ab dem 01.10 wieder arbeitslos sein werde.
    Jetzt wollte ich mal in Erfahrung bringen:


    1) wie das mit der Rückzahlung wohl von statten laufen wird und welche Möglichkeiten es eventuell gibt, die Situation zu meinen Gunsten bestmöglichst zu nutzen.


    Z.b habe ich gelesen, dass es verschiedene Urteile gibt, die bei Verschulden des Amts, eine Rückzahlung des zuviel gezahlten Geldes unter Umständen (zwischenzeitliche Ausgaben, keine betrügerische Absicht des Empfängers) nicht oder nicht im vollen Umfang zu leisten ist.


    2) Da ich davon ausgehe, alles zurückzahlen zu müssen - wie sieht es aus mit dem halben Monat (Arbeitsaufnahme zum 17.06) - hier habe ich vom Arbeitgeber ein erstes, halbes Gehalt am 28.06 für die ersten Tage, erhalten sowie volle Leistungen des Amts. Ich befürchte mich erinnern zu können, dass das Amt hier sagt, sie haben doch Geld bekommen, zahlen sie also alles, für den ganzen MOnat zurück (obwohl ich die erste Häfte des Junis noch immer arbeitslos war. Werde ich den Juli also komplett zurückerstatten müssen?


    3) Da wir hier von gut 3000€ im schlimmsten Fall sprechen, was ich zurück zahlen muss und die Arbeitslosigkeit nächsten Monat schon abzusehen ist: Welche Möglichkeiten habe ich, die Leistungen zurück zu erstattet aber auch noch etwas zu essen auf dem Teller zu haben?
    Man muss dazu ja auch immer bedenken, dass es teilweise bis zu 6 Wochen dauert, bis der Antrag bewilligt ist und Geld kommt. (war letztes mal so) - Ist es jetzt am schlausten nach Ratenzahlung zu fragen? Oder zu versuchen auf den Fehler vom Amt selber aufmerksam zu machen und zu hoffen, dass das zuviel gezahlte Geld nicht voll zurück zu erstatten ist?


    Vielen Dank für jeden Ratschlag von euch!

  • Zitat

    Ist es jetzt am schlausten nach Ratenzahlung zu fragen?


    du hast doch Geld von deinem Arbeitgeber bekommen, in den drei Monaten? Alles feucht fröhlich auf den Kopf geklopft, was!


    Zitat

    und zu hoffen, dass das zuviel gezahlte Geld nicht voll zurück zu erstatten ist?


    die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zum Schluss! Aber du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben:


    Zitat

    und sie davon abzuhalten mir nochmal Geld zu überweisen, was mir nicht zusteht.

  • "Ist es jetzt am schlausten nach Ratenzahlung zu fragen?
    du hast doch Geld von deinem Arbeitgeber bekommen, in den drei Monaten? Alles feucht fröhlich auf den Kopf geklopft, was!"


    Nein, habe ich nicht. Dennoch vielen Dank für Deinen geistreichen und hilfreichen Beitrag.

  • Boaah Leute, spart euch doch die typischen Hartz4 Kommentare :rolleyes:


    1. Habe mit keinem Wort gesagt, dass ich das Geld ausgegeben hätte, oder?
    2. Habe ich den Fehler, der nicht bei mir lag, fristgerecht aufgeklärt.


    Es geht darum, dass ich bereits jetzt schon weiß, dass ich ab dem 01.10 erwerbslos sein werde und die Zeiten bis der Antrag durch ist, mir letztes mal schon fast das Genick gebrochen hätte (auch da lag von meiner Seite kein Fehler vor und erst nach 2 Dringlichkeitsanträgen passierte auch mal was).


    Da ich dank des Fehlers des Amts nun aber über das Geld verfüge, und auch Ratenzahlungen nichts ungewöhnliches sind, sehe ich das als günstige Chance, deren Bearbeitungszeiten so eventuell überbrücken zu können. Zudem, interessiert mich die gesamte Rechtslage - da von meiner Seite aus keinerlei Verschulden vorliegt und es wie erwähnt schon zu günstigen Gerichtsurteilen auf Seiten des Empfängers kam.


    Also für die Zukunft bitte. 1) lesen 2) nicht jeden in diesem Forum in einen Topf werfen (dann kann man sich solche überflüssigen Kommentare wie "hast alles ausgegeben ne, pech" oder "schön die kohle nehmen und dann nicht zurück zahlen wollen" nämlich für die Fälle sparen, wo es zutrifft.) Bedenkt auch mal, dass hier viele Leute in der ähnlichen Situation noch über den Thread stolpern werden in den Jahren und dass es hilfreich ist, wenn sie sich nicht erst Seitenweise durch Kommentare wie die von euch schlagen müssen, bis sie auf eine gute Antwort stoßen. DANKE

  • Wenn du es nicht ausgegeben hast, kannst du es dann ja auch sofort in voller Höhe zurückzahlen. Wieso also Ratenzahlung? Du wirst es zurückzahlen müssen, Vertrauensschutzgründe greifen hier nämlich nicht, du wusstest bzw. hättest wissen müssen, dass dir das Arbeitslosengeld nicht mehr zugestanden hat. Ggf. wird man die Überzahlung dann mit deinem Arbeitslosengeldanspruch ab Oktober verrechnen, d. h., das man dir dann weniger Geld auszahlt.


    Wenn du nicht nachweisen kannst, dass die E-Mail tatsächlich geschrieben und versendt UND ANGEKOMMEN ist, dann wirst du zusätzlich noch mit einem Ordnungswidrigkeits- oder gar Betrugsverfahren rechnen dürfen.


    Du solltest also den Ball mal lieber flach halten.

  • Und der dritte stumpfsinnige, hater-kommentar, geil Leute.


    "Wenn du nicht nachweisen kannst, dass die E-Mail tatsächlich geschrieben und versendt UND ANGEKOMMEN ist, dann wirst du zusätzlich noch mit einem Ordnungswidrigkeits- oder gar Betrugsverfahren rechnen dürfen."


    Auch DU hättest mit lesen! erfahren können, dass die Dame mir sagte, dass die E-Mail angekommen ist (kann ich sonst auch nachweisen) und das ein Vermerk stattgefundne hat, ihr Kollege das nur nicht weiter bearbeitet hat.
    Es ist widerlich, wie einem hier Vorurteile und Hass entgegenschlagen, wahrscheinlich weil ihr selbst den ganzen Tag von der Arge solche super Kommentare an den Kopf bekommt. Traurig und wenig hilfreich.

  • Die von der Agentur für Arbeit für dich zu Unrecht gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung werden auch wieder storniert. Außerdem erwartet dich noch einen Haufen Formulare deiner Krankenkasse.
    Übrigens, solltest du mal ohne Lohn probearbeiten, so ist dies von der Agentur für Arbeit / Jobcenter VORHER zu genehmigen. Weil: Du dann dem sonstigen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und weiter das gesammte Leistungspaket bekommst, die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft hast, und auf Antrag die Fahrkosten für Hin-/Rückweg erstattet bekommst. Das ist eine Maßnahme zur Heranführung an den Arbeitsmarkt.

  • Zitat

    Auch DU hättest mit lesen! erfahren können, dass die Dame mir sagte, dass die E-Mail angekommen ist (kann ich sonst auch nachweisen) und das ein Vermerk stattgefundne hat, ihr Kollege das nur nicht weiter bearbeitet hat.


    Dann bleibt zu hoffen, dass du diese Kollegin wiederfindest und das Telefonat mit ihr beweisen kannst, wenn es hart auf hart kommt.


    Zitat

    wahrscheinlich weil ihr selbst den ganzen Tag von der Arge solche super Kommentare an den Kopf bekommt.


    Oh, da müsste ich mir wohl einiges selbst an den Kopf knallen, oder wie?!


    Ich kann dir versichern, dass ich als Widerspruchssachbearbeiterin eines Jobcenters mehr Ahnung von Prozedere habe wie du. Du bist in der Beweispflicht, dass deine Mitteilung, wieder in Arbeit zu stehen, angekommen ist. Dann wäre sowieso noch zu klären, ob die Mitteilung so eindeutig war, dass man von einer dauerhaften Arbeitsaufnahme ÜBER 15h/Woche ausgehen konnte. Und selbst wenn, rettet dich das nur vor Bußgeld oder Strafverfahren.


    Nicht jedoch vor der Rückzahlung. Denn, wie ich bereits schrieb: auf Vertrauensschutz kannst du dich hier keinesfalls berufen. Und das wäre die einzige Möglichkeit, wonach du das Geld nicht zurückzahlen müsstest.


    Falls dir die Antworten nicht gefallen, weil niemand schreibt, dass du das Geld behalten darfst: Sorry, tut mir NICHT leid....

  • staatsanwalt
    wenn man sich wochenlang nicht kümmert, dann ist das nicht einseitig die Schuld des Amts. Bei mir wurde einmal nach zwei Jahren bemerkt, dass das Amt mir während meiner Selbständigkeit zuviel bezahlt hat.(das war im Monat nicht sehr viel, wurde aber halt erst nach 2 Jahren bemerkt) Da ich zu dem Zeitpunkt aber nicht mehr arbeitsfähig war, ich davor aber nicht wusste, dass die Forderungen auf mich zukommen, habe ich mit dem Amt eine Ratenzahlung vereinbart. Da du aber bereits zu Beginn wusstest, dass dir die Leistungen nicht mehr zustehen, hättest du das Geld (falls du das hast) nicht ausgeben dürfen. Wenn du das Geld noch hast, dürfte es ja kein Problem sein, es zurückzuzahlen. Für den halben Monat müsste dir aber auch anteiliges ALG I zustehen.
    Gruß Tina

  • :o 98% der Menschen die hier geantwortet haben, haben weder richtig lesen noch schreiben gelernt.
    Wahrscheinlich seid ihr hier auch Dauergäste, wer will euch bei solcher Missgunst auf nichts auch einstellen.
    Wer nicht an ein gerechtes Schicksal glaubt, hat euch wohl noch nicht Zuhause in Unterwächse am hellichten Tag Bier trinken oder seine 20 Katzen füttern gesehen. :D Drecksforum. Sowass erlebt man selten aber was für ein Niveau oder Hilfsbereitschaft kann man auch schon von Leuten wie euch erwarten.


    Gut, dass ich anders als wohl die meisten von euch mich schon drum gekümmert habe und mich nicht darauf verlasse, dass andere mir helfen, sorry, ihr bedürft sogar noch viel mehr Hilfe.


    Und nun, ist der Ring frei gegeben, für alle die jetzt im Suff, zornig und machtlos vor ihrem Rechner sitzen und denken, ich würde euer zeitverschwenderischen, nutzloses und absolut nicht hilfreiches Geschreibsel jemals lesen.


    Ps: nicht zu lange aufregen, auf RTL2 kommt gleich was das euch bestimmt interessiert :D

  • funny honey! Es ist ja nicht das erste mal, dass ein Fragesteller ausflippt und versucht die langjährigen User des Forum zu beleidigen, wenn die Antworten nicht deinen eigenen Vorstellungen entsprechen. Aber: das Leben ist hart! Schließlich wurde er bei seinem letzten Arbeitgeber nach nur drei Monaten wieder freigesetzt. Nun weiß ich auch warum!:rolleyes:


    hab dir noch eine PN geschickt!

  • Nun, solch dankbarem Fragesteller gönnt man doch den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid sowie das sich anschließende Bußgeld gern....


    And btw: Dass es in den Regeln der Deutschen Rechtschreibung und Grammatik auch etwas gibt, das sich "Interpunktion" nennt, hast du wohl noch nie gehört? Ab und zu mal ein Komma, dann könnte man dein Geschreibsel tatsächlich halbwegs vernünftig lesen. Insoweit solltest du nichts von "98%" rumschreibseln. Denn: wer im Glashaus sitzt...


    Aber wahrscheinlich kann ich mich nicht reinfühlen. Nach immerhin nunmehr über 20 Jahren im Öffentlichen Dienst kann ich natürlich nicht nachfühlen, wie das ist, Arbeitslosengeld unter der Prämisse einzustecken "Hoffentlich merken Sie`s nicht und ich kanns behalten.". Und dann anschließend böse erwachen zu müssen.


    Ggf. wird sich ja bald ein RICHTIGER Staatsanwalt um die Sache kümmern.