Wie seht ihr das? ALGII, Bafög + Umzug

  • Hallo, wollte gern mal eure Meinung hören, bevor ich einen Brief an das Jobcenter schicke.


    Ich bin Studentin, bekomme Bafög, also nicht Leistungsberechtigt beim Jocenter. Allerdings zähle ich zu der BG meines Lebensgefährten und unseren Kindern, die Leistungen erhalten. Nun möchten wir umziehen, klares Ziel steht fest. Ich bin der Meinung, dass ich nicht um Erlaubnis fragen muss, da ich ja nicht Leistungsberechtigt bin. Meine Kinder kommen mit, da eins nicht das leibliche meines Lebensgefährten ist und für das andere hat er kein Sorgerecht. Theoretisch könnte ich dann ja Wohngeld für die Kinder beantragen. Praktisch wollen wir ja aber eine Familie bleiben, auch räumlich. Ich habe also der ARGE mitgeteilt, dass ein Umzug beabsichtigt ist und ob mein Lebenspartner mitkommen darf, und vorallem, da die Wohnung in Besitz meines Vaters ist (zur Zeit Wohnen wir in einem Haus, was meinem Lebensgefährten seiner Mutter ist und nur durch Gerichtsbeschluss haben wir die Miete anerkannt bekommen). Gründe für den Umzug habe ich genannt (Kinder keine getrennten Zimmer, Kinder oft krank und Studium gefährdet durch Ofenheizung, Terror der Nachbarn). Der wichtigste Grund ist allerdings, dass mein Partner seine Selbstständigkeit auf dem Grundstück meines Vaters wieder erlangen könnte und wir somit vom Amt wieder weg kommen könnten, doch auch im Interesse des Jobcenters? Habe Antwort bekommen, dass über meinen Antrag erst entschieden werden kann, wenn ich mindestens DREI Mietangebote vorgelegt habe.


    Meine Frage:


    Muss ich als Studentin, die keine Leistung erhält, das Jobcenter um Erlaubnis fragen, nur weil ich zu einer BG zugeordnet werde?
    Was passiert mit meinen LG, wenn ich einfach ausziehe?
    Wenn ich diese Angebote vorlegen würde, entscheiden die dann für uns, welche Wohnung genommen wird? (Außerdem stelle ich mir das ganz toll vor, mit welch Freude ich von diversen Vermietern empfangen werde...)


    Wie verhalte ich mich jetzt am günstigsten? Hatte gehofft, es diesmal ohne Anwalt klären zu können...

  • mein Gott, wenn ich so deine alten Beiträge lese! Über drei Jahre geht dass nun schon mit euch und ihr führt ein Leben auf der Standspur. Dein Mann scheint seine Arbeitsunwilligkeit noch immer nicht abgelegt zu haben. Und dass mit Kindern im Haushalt. Wer's in drei Jahren nicht geschafft hat, der schafft es auch in dreißig Jahren nicht. Himmelfahrtskommando nenne ich das!

  • Worum geht es eigentlich? Ich gehe davon aus, dass der LG und die Kinder derzeit ALG 2 erhalten. Wenn sie also umziehen wollen und die neue Miete teurer ist, sollte es tunlichst eine Genehmigung des Amtes geben, ansonsten wird nach Umzug nur die alte Miete berücksichtigt. Dabei mag es für dich egal sein, nicht jedoch für die anderen Personen der BG. Ob er für eurer anscheinend gemeinsames Kind (Anmerkung: für eine Studentin hast du einen fürchterlichen Ausdrucks- und Schreibstil) das gemeinsame Sorgerecht hat, ist völlig egal.


    Eine Umzugsgenehmigung wird er sowieso nicht bekommen, wenn die jetzige Wohnung angemessen sein sollte.

  • Hmm, was hab ich eigentlich erwartet? Naja, geht mir ja auch so, dass ich mich über Arbeitsunwillige aufrege und schnell mal Leute in einen Sack stecke. Lacki, wenn du liest, dann tu das doch ausführlich. Mein LG ist krank, das kann man nicht einfach abstellen. Viele verstehen das sicher nicht, damit kann ich leben. Jahre hab ich gebraucht, um ihn erstmal in eine Versicherung zu bekommen, damit er in Therapie kann, um wieder arbeiten zu können... Ja wenigstens erst einmal in der Lage ist, zum Bäcker zu gehen, um ein Brötchen zu kaufen. Neben meinem Studium gehe ich genauso arbeiten, trotz der Kinder. Es ist also nicht so, dass wir hier von vollen Leistungen der ARGE sprechen. Aber egal, werde jetzt nicht anfangen, mich zu rechtfertigen, was man in 3 Jahren nicht schafft...


    Turtle: "... ob er für eurer anscheinend gemeinsames Kind..." ist ja auch so furchtbar korrekt! Ich schreib hier in einem Forum und keine Hausarbeit... Bei einem Schnitt von 1,7 kann ich darüber nur lächeln. Fast wie bei Yahoo. ;-)


    So und nun für den Fall, dass jemand in meine Situation kommt und das Internet nach Antworten durchsucht:
    Ich kann einfach ausziehen, da ich nicht Leistungsberechtigt bin. Meine Kinder gehen ohne Frage mit, zumal sie auch nur durch meinen LG Leistungsberechtigt sind. Mir kann das keiner verbieten, wir sind nicht auf diese Leistung angewiesen. Wäre ja noch schöner... Ich kann versuchen, Wohngeld zu beantragen, falls ich mit Bafög und Nebenjob die Wohnung nicht bezahlen kann.
    Mein LG wird dann wohl in der alten Wohnung bleiben und warten, bis die Arge ihn auffordert, eine andere Wohnung zu suchen, da diese für ihn allein nicht mehr angemessen ist. Am Ende schneiden sie sich damit selbst ins Bein: Mein LG bekommt den vollen Regelsatz eines Alleinstehenden und Einkommen von mir kann ihm nicht mehr angerechnet werden. Somit können wir die Zeit bis zum Frühjahr überbrücken und dann ist ja zum Glück eh Ruhe damit.


    Vielen Dank für eure Hilfe...

  • Ja, er war auch vorher schon selbstständig. Er leidet unter Angst- und Panikattacken, was es ihm nicht immer möglich macht, z.B. in ein Auto oder ähnliches zu steigen, um auf Arbeit zu fahren. Demnach sind die Aufträge ausgeblieben bzw. er konnte nicht zuverlässig sein. (wurde im übrigen auch mit Hauseigenen Psychologen des JC überprüft usw. Glaub mal nicht, das macht Spaß. Die Kinder leiden auch darunter, ihren Papa nur zuhause zu sehen). Auf diesem Gutachten wollen wir uns aber nicht ausruhen und für immer Geld vom Staat beziehen. Ich möchte mein Studium nächstes Jahr erfolgreich beenden, kann also nicht als Babysitter bei ihm bleiben. Ein Arbeitgeber würde das auch nicht so mitmachen. Nun ist er endlich versichert, die Therapie beginnt Anfang September und wir wollen so schnell wie möglich weg von der ARGE. Ein Psychologe ist kein Zauberer, ganz weg gehen wird es auch nicht, aber wir wollen alles versuchen. Der Vorteil des Grundstückes meines Vaters: Arbeitslatz und Wohnort wäre auf einem Grundstück. Wenn er im Hinterkopf hat, dass er im Fall der Fälle zuhause ist und diese Tatsache bei einer Attacke auch nutzen kann, dann bin ich mir sicher, dass es funktionieren könnte. Sicher haben wir keine Garantie. Aber wir können es nur versuchen. Ohne Versuch weiter ALG II, bis ich eventuell uns allein ernähren kann... Verstehst du?