Hallo, wollte gern mal eure Meinung hören, bevor ich einen Brief an das Jobcenter schicke.
Ich bin Studentin, bekomme Bafög, also nicht Leistungsberechtigt beim Jocenter. Allerdings zähle ich zu der BG meines Lebensgefährten und unseren Kindern, die Leistungen erhalten. Nun möchten wir umziehen, klares Ziel steht fest. Ich bin der Meinung, dass ich nicht um Erlaubnis fragen muss, da ich ja nicht Leistungsberechtigt bin. Meine Kinder kommen mit, da eins nicht das leibliche meines Lebensgefährten ist und für das andere hat er kein Sorgerecht. Theoretisch könnte ich dann ja Wohngeld für die Kinder beantragen. Praktisch wollen wir ja aber eine Familie bleiben, auch räumlich. Ich habe also der ARGE mitgeteilt, dass ein Umzug beabsichtigt ist und ob mein Lebenspartner mitkommen darf, und vorallem, da die Wohnung in Besitz meines Vaters ist (zur Zeit Wohnen wir in einem Haus, was meinem Lebensgefährten seiner Mutter ist und nur durch Gerichtsbeschluss haben wir die Miete anerkannt bekommen). Gründe für den Umzug habe ich genannt (Kinder keine getrennten Zimmer, Kinder oft krank und Studium gefährdet durch Ofenheizung, Terror der Nachbarn). Der wichtigste Grund ist allerdings, dass mein Partner seine Selbstständigkeit auf dem Grundstück meines Vaters wieder erlangen könnte und wir somit vom Amt wieder weg kommen könnten, doch auch im Interesse des Jobcenters? Habe Antwort bekommen, dass über meinen Antrag erst entschieden werden kann, wenn ich mindestens DREI Mietangebote vorgelegt habe.
Meine Frage:
Muss ich als Studentin, die keine Leistung erhält, das Jobcenter um Erlaubnis fragen, nur weil ich zu einer BG zugeordnet werde?
Was passiert mit meinen LG, wenn ich einfach ausziehe?
Wenn ich diese Angebote vorlegen würde, entscheiden die dann für uns, welche Wohnung genommen wird? (Außerdem stelle ich mir das ganz toll vor, mit welch Freude ich von diversen Vermietern empfangen werde...)
Wie verhalte ich mich jetzt am günstigsten? Hatte gehofft, es diesmal ohne Anwalt klären zu können...