Folgende Situation:
Seit 2006 bis 30.06.2013 war ich im ALG II-Bezug. Seit 01.07.2013 bekomme ich die volle Altersrente.
Anfang 2012 hatte ich einen Arbeitsunfall. Während des Klinikaufenthaltes im April 2013 (Metallentfernung) trat die Berufsgenossenschaft an mich heran mit der Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Die BG leitete die nötigen Schritte von sich aus ein. Begutachtung am 11.06.2013.
Vor einigen Tagen (August 2013) erhielt ich von der BG einen Bescheid über 20% MdE-Rente mit Leistungsbeginn 26.04.2012. Die daraus resultierende Nachzahlung und die laufende Rentenzahlung ab 30.09.2013 wurden bescheinigt.
Der Bescheid enthielt jedoch den Zusatz, daß der Nachzahlungsbetrag wegen evtl. Erstattungsansprüche des Jobcenters vorerst einbehalten wird.
Meines Wissens wird Einkommen beim ALG II angerechnet in dem Monat, in dem es zufließt.
Kernfrage:
Kann das Jobcenter die Rentenzahlung ab 04.2012 im Nachhinein anrechnen?
Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?