Ohne Leistunfgsbezug, dennoch Trainingsmaßname ?

  • Hey Leute,


    es geht um eine Bekannte. Sie 53 Jahre, keine Kinder, seit Januar Witwe, bekommt seit Februar keinen Hart4 Zuschuss-Aufstockung mehr.


    Der Weiterbewilligungsantrag wurde ( Schriftlich ) abgelehnt, mit der Begründung sie Bekomme ja Witwenrente
    und noch für 3 Monate die Volle Rente vom Verstorbenen Man.
    Diese 3 Monatsrente muss sie erst auf brauchen, dann kann sie einen Neuen Antrag stellen.


    Sie hat bisher noch keinen Neu Antrag gestellt, da sie 405 € Witwenrente bekommt und eine Putzstelle hat, bei der sie 200€ verdient.


    Jetzt hat sie vom JC einen Schrieb bekommen, das Sie an einer Maßnahme teilnahmen soll. EDV Grundkurs und Bewerbungstraining.


    Muss sie, auch Ohne Bezug an diesem Kurs Teilnehmen ?


    Ein Gespräch mit einem Mitarbeiter beim JC gab es nicht. Die Einladung zum Kurs kam mit der Post.

  • Wenn sie wirklich keine Leistungen bekommen sollte, dann hat sie mit dem JC nichts zu tun und muss natürlich (darf eigentlich auch nicht) keine Maßnahmen machen.


    Dass aber nach fast 7 Monaten die Leistungsabteilung der Vermittlung nicht gesagt haben soll, dass die Dame aus dem Leistungsbezug raus ist, ist eher ungewöhnlich.

  • Das hier:


    Der Weiterbewilligungsantrag wurde ( Schriftlich ) abgelehnt, mit der Begründung sie Bekomme ja Witwenrente
    und noch für 3 Monate die Volle Rente vom Verstorbenen Man.
    Diese 3 Monatsrente muss sie erst auf brauchen, dann kann sie einen Neuen Antrag stellen.


    darf doch wohl nicht wahr sein!!!
    Begründung:
    Die ersten 3 Monate einer Witwenrente darf NICHT angerechnet werden!! Diese Witwenrente nach dem Tod des Partners ist privilegiert. Somit ist hier ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, gegen die Ablehnung des ALGII.


    Auch OHNE die Priveligierung der Witwenrente ist die Ablehnung des ALGII NACH den 3 Monaten absolut rechtswidrig!!
    Begründung:
    WENN durch die Witwenrente das ALGII wegfällt, ist nach Ablauf der 3 Monate der Restbetrag der vorhanden ist, VERMÖGEN, und ein neuer HartzIV-Antrag bedingungslos zu gewähren, sofern der Vermögensfreibetrag nicht überschritten ist. Niemand kann gezwungen werden, aus eigenem Einkommen/Vermögen auf HartzIV-Niveau zu leben! Es ist zwar richtig, das man nicht übertriebene Ausgaben tätigen darf (verschwenderischers Leben), aber z.B. ein Leben auf dem Existenzminimum eines Menschen (unpfändbares Einkommen) = ca. 1.044€/Monat (ca. 50% mehr als HartzIV) ist jedem erlaubt.
    HartzIV-Betrag entspricht nicht dem Existenzminimum, sondern einem Vegitierminimum.


    Gruß
    Ernie

  • Guten Abend!


    In diesem Fall finde ich die Bemühungen des JC echt süß.


    Eine 53 jährige Frau soll lernen mit ´nem PC umzugehen und eine Bewerbungstraining machen. Echt klasse. Wie realitätsfern kann man Bildungsgutscheine eigentlich verprassen?!


    Wissen die SB im JC eigentlich, wie der Arbeitsmarkt so tickt?


    LG chico