Darlehnszinsen bei Eigentumswohnung

  • Hallo liebe Wissende,


    ich bezog bis vor kurzem ALG-1, derzeit lebe ich von den Einkünften aus Selbständigkeit. Leider bricht mir gerade mein Hauptkunde weg, so dass ich vor Hartz4 stehe.


    Bevor ich das beantrage, würde ich allerdings meine Ersparnisse aufzehren (die würden mir ohnehin angerechnet). Freibeträge usw. mal ausgenommen. Das wird in etwa 6 Monate reichen...


    Nun ist es so, dass ich in einer Eigentumswohnung lebe. Hat gekostet 70.000,-. 15.000,- sind bereits getilgt, 55.000,- sind noch über. 10.000,- könnte ich aus o.g. Ersparnissen sondertilgen (Sondertilgungen sind in jeder Höhe möglich), dann wäre ein Rest von 45.000,- zu bezahlen.


    Die monatliche Mindestsrate (1% Tilgung p.a.) beträgt 250,-, ist also ziemlich niedrig. Der Zinsanteil darin liegt bei etwa 160,-, also ist die Tilgung monatlich etwa 90,-


    Wenn ich nun Hartz4 beantrage - und bekomme.... Zahlt dann die Arb.-Agentur den Zinsanteil in Höhe von 160,-? Ich meine, diese Kosten liegen ja weit unter denen einer (angemessenen) Mietwohnung. Die Wohnung selber ist "angemessen" für einen Alleinstehenden (70 m²). Hinzu kämen natürlich Hausgeld (230,-) und die sonstigen erstattungsfähigen Nebenkosten.


    Und wenn die Zinsen übernommen würden, dann als Darlehen der Arb.-Agentur? Würden die sich womöglich sogar zur Sicherung ins Grundbuch eintragen lassen? Oder als ergänzende Hartz-Leistung?


    Ich danke Euch sehr für Eure Einschätzung.


    Viele Grüße Epi

  • 160 Euro + 230 Euro + xx Euro Nebenkosten + xx Euro Heizkosten sind ja jetzt soooo wenig auch nicht. Rechnen wir mal mit 70 Euro NK und 70 Euro HK, bist du bei 530 Euro Gesamtkosten. In meiner Region wären gerade mal ca. 340 Euro warm für eine Person angemessen.


    Daher kann man dir schlecht sagen, ob das wirklich angemessen ist, wenn man nicht weiß, wo du wohnst.

  • Hallo Turtle,


    ich danke Dir für Deinen Hinweis. Ich habe das mit dem "angemessen" überprüft. Zum Glück unterliegt das nicht subjektiver Wahrnehmung, sondern objektiven Fakten und meine Wohnung ist definitiv in diesem Sinne kein Problem :-)


    Die Zinsen werden wohl übernommen, fand ich heraus. Die Tilgung jedoch nicht. Alles ok soweit. Bleibt nur die Frage, ob die Zinsen dann als Darlehen der Arb.-Agentur gezahlt werden. Ich glaube nicht...


    Grüßle
    Epi

  • Wenn ich nun Hartz4 beantrage - und bekomme.... Zahlt dann die Arb.-Agentur den Zinsanteil in Höhe von 160,-? Ich meine, diese Kosten liegen ja weit unter denen einer (angemessenen) Mietwohnung. Die Wohnung selber ist "angemessen" für einen Alleinstehenden (70 m²). Hinzu kämen natürlich Hausgeld (230,-) und die sonstigen erstattungsfähigen Nebenkosten.


    Bist du dir bzgl angemessen ganz sicher? Bild mir ein dass das für eine Person doch um einiges weniger war... 70m² reichen ja th. für 2 - 3 Personen.



    Die Zinsen werden wohl übernommen, fand ich heraus. Die Tilgung jedoch nicht. Alles ok soweit. Bleibt nur die Frage, ob die Zinsen dann als Darlehen der Arb.-Agentur gezahlt werden. Ich glaube nicht...


    Ich versuch mich grad zu erinnern, eine Bekannte hatte mal so ne ähnliche Situation... Ich kanns jetzt nicht beschwören, aber glaube zu wissen dass das so nicht geht - wie du vermutet hast.

  • Doch, das ist es. Und solche Aussagen a la "Ich glaube...", "Ich meine...", "Ich habe mal gehört...", "Ich bilde mir ein..." verunsichern andere User nur und helfen niemandem weiter.


    Die Rechtsprechung des BSG zu angemessenem WOHNEIGENTUM (nicht MIETWOHNUNG!!!!) ist nun wirklich sehr gut im Internet zu recherchieren.