Alg II: Sachbearbeiter sagt, er müsse diese Fragen stellen. Frage ich: ist das wahr?

  • Dankeschön für's Hereinschauen, liebe Leser!


    Wegen Vorstellungsgespräch in der Schweiz spreche ich bei meinem Sachbearbeiter im Jobcenter vor, um Reisekostenerstattung zu beantragen.


    1. Das Erste, was er maulig sagt: „Wieso bewerben Sie sich in der Schweiz?“
    Ich. Warum nicht?
    Er. Das müssen wir fragen. (Ist das so? Quellenangabe bitte)


    Er: für welche Stelle?
    Ich antworte und er daraufhin: In dem Job können Sie auch hier arbeiten. Können Sie denn mehrere Sprachen oder was?
    Ich: ja.
    Er: ne, also Reisekosten muss der Arbeitgeber zahlen. Für Arbeitsaufnahme im Ausland zahlt das Jobcenter nicht.
    Ich: doch, dafür gibt es einen extra Fond, hab’s ausgedruckt, lese ich Ihnen gern vor.
    Er: Sie haben sich aber gut vorbereitet.
    Ich: ja, muss man auch, wenn man herkommt. Sie sagen ja nicht, gratuliere, wir fördern Sie …


    2. Er: muss ich mit Teamleiterin besprechen. Und selbst wenn positiv beschieden wird, ist damit immer noch nicht 100% sicher, dass die Kosten
    übernommen werden, je nachdem, wie die Leistungsstelle die Sachlage sieht, kann sie noch absagen.
    (Ist das so? Wenn ja, Quellenangabe bitte)


    3. Ich: Übernachtungskosten fallen nicht an.
    Er: wo werden Sie denn übernachten? Haben Sie dort einen Bekannten?
    Ich: nein.
    Er wieder : wo werden Sie denn übernachten?
    Ich: das geht Sie nichts an oder?
    Er: wir müssen das fragen (Ist das so? Wenn ja, Quellenangabe bitte ), es gibt genug Leute, die auf diese Art „mal eben“ ihre Tante besuchen.
    Ich: tun Sie mir den Gefallen und rufen den Personalleiter an, hier steht die Telefonnr.



    Am nächsten Tag erfolgte Anruf des Sachbearbeiters: ist genehmigt.


    Antrag nebst aller Belege umgehend nach Rückkehr geschickt.


    Nach 3 Wochen immer noch keine Antwort, Anruf beim Servicecenter ergab: die 14 Tage Bearbeitungszeit seien ja verstrichen, sie gäbe es an Bereichsleiter weiter.


    4. Seit Antragstellung sind nun gut 8 Wochen verstrichen. Bei Termin mit Sachbearbeiter Antrag etc. nochmal eingereicht und e meinte, die Bearbeitung
    würd nicht 2 Wochen sondern 6-8 Wochen dauern.
    (Ist das so? Wenn ja, Quellenangabe bitte)


    5. 16€/Tag als „Essenszuschuss“ werden lt. meinem Sachbearbeiter nicht gezahlt. (Ist das so? Wenn ja, Quellenangabe bitte)


    Herzlichen Dank für sachdienliche Hinweise!

  • http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__44.html#Seitenanfang


    § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
    (1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
    (2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.
    (3) Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen.

  • Zitat

    (2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.


    Und was sagt dir das Wort "kann"?

  • Ähnliche Erfahrungen hatte ich auch gemacht.
    Herr.. Sie bekommen in Halbes Jahr Benzingeld als Pendlerpauschale...Unterscheiben sie bloß den Vertrag...gesagt getan und wie lief es..habe einmal Geld bekommen und dann nichts mehr...bin vor Gericht gezogen...Verloren Begründung: Irren ist Menschlich...kann schon mal passieren......

  • Anders als im Steuerrecht gibts hier nach der Probearbeit Benzingeld nur bis zum Arbeitgeber, falls dieser sich außerhalb des Wohnorts befindet. NICHT bis zum tatsächlichen Arbeitsplatz/Einsatzort. Dieser Punkt ist von dir mit der Leihbude auszuhandeln.