Hallo,
da ich ALG II beziehe wurde mein Dispo von der Bank gekündigt. Jetzt wollen die natürlich das Geld wiederhaben. Mein ALG II geht aber nicht auf mein Konto sonder direkt zur Wohnungsverwaltung als Miete, das Kindergeld ist jetzt quasi mein festes Einkommen. Das sah auch mein Berater von der Sparkasse.
Nun meine Frage: Darf die Sparkasse das Kindergeld zum Ausgleich des Dispos einbehalten? Ich brauche aber das Kindergeld für meine Tochter.
Vorab vielen Dank,
Diana