Hallo an alle,
eine Freundin von mir geboren August 1991 erhählt Kindergeld und lebt mit ihren Partner ,in gemeinsamer Wohnung,beide beziehen Hartz 4,vor 4 Monaten,wurde das Kindergeld neu berechnet,seid dem ist noch keine Zahlung der Kindgeldkasse eingegangen,bei Nachfragen ,gab man dort,das ihr Fall noch nicht bearbeitet sei,letzten Monat hat ihr die Bearbeiterin zugesagt ,einen Eilzettel an ihre Akte zu heften,um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Da,nun seid 4 Monaten die Kindergeldzahlung fehlt,ist Mindestbedarf ,nicht mehr gedeckt....
Ich glaube zu wissen,das ,das Jobcenter ,bei verspäteter Zahlung der Kindergeldkasse oder im Falle der Bedarfsunterschreitung,für die Zahlung in Vorleistung treten muß...
Ist meine Vermutung richtig,oder wie lange muß die Wartezeit betragen ,damit die Vorleistung angefordert werden kann???
Liebe Grüße Summersun