Hallo,
von 2009 bis 04/2010 war ich ALG II-Empfänger. Nach 3 Jahren hat mich jetzt die alte Zeit nochmal eingeholt.
Aufgrund von sehr niedrig angesetzten Kosten der Unterkunft seitens des Landkreises und den sehr hohen realen Kosten habe ich den Vorgang einen RAW übergeben. Ich war (bin) rechtschutzversichert und habe aber auch einen Antrag auf PKH abgegeben.
Mein RAW hat mit meiner Vollmacht gegen den Landkreis (KdU) geklagt. Mit dieser 1. Klage wurde auch PKH beantragt. Deckungszusage meiner RSV lag zum Klagezeitpunkt noch nicht vor. Meine RSV hat aber die Kostenzusage für dieses AZ erteilt. Alle weiteren Aktivitäten (wie üblich) erst nach Klärung mit der RSV.
Soweit so gut.
Der ganze Vorgang wurde sehr komplex. Widersprüche gegen Bescheide, Eilverfahren,... Ein gutes halbes Jahr später hat mein RAW erneut geklagt (anderes AZ). Hintergrund waren neu angepasste und dadurch noch niedrigere Kosten der Unterkunft seitens des Landkreises.
Frage:
Benötigt mein RAW für jede neue Klage eine neue schriftliche Vollmacht meinerseits?
Mein RAW hat die Klage ohne vorliegende Deckungszusage meiner RSV erhoben und auch keine PKH beantragt.
Meine RSV hat die Deckung anschließend abgelehnt und ich soll (nach 3 Jahren) nun die Kosten (ca. 860,- €) für die 2. Klage übernehmen.
Hat mein RAW überhaupt Anspruch auf Zahlung der Kosten?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Thomas