Klagen ohne Deckung der RSV bzw. PKH

  • Hallo,


    von 2009 bis 04/2010 war ich ALG II-Empfänger. Nach 3 Jahren hat mich jetzt die alte Zeit nochmal eingeholt.


    Aufgrund von sehr niedrig angesetzten Kosten der Unterkunft seitens des Landkreises und den sehr hohen realen Kosten habe ich den Vorgang einen RAW übergeben. Ich war (bin) rechtschutzversichert und habe aber auch einen Antrag auf PKH abgegeben.
    Mein RAW hat mit meiner Vollmacht gegen den Landkreis (KdU) geklagt. Mit dieser 1. Klage wurde auch PKH beantragt. Deckungszusage meiner RSV lag zum Klagezeitpunkt noch nicht vor. Meine RSV hat aber die Kostenzusage für dieses AZ erteilt. Alle weiteren Aktivitäten (wie üblich) erst nach Klärung mit der RSV.
    Soweit so gut.


    Der ganze Vorgang wurde sehr komplex. Widersprüche gegen Bescheide, Eilverfahren,... Ein gutes halbes Jahr später hat mein RAW erneut geklagt (anderes AZ). Hintergrund waren neu angepasste und dadurch noch niedrigere Kosten der Unterkunft seitens des Landkreises.


    Frage:
    Benötigt mein RAW für jede neue Klage eine neue schriftliche Vollmacht meinerseits?


    Mein RAW hat die Klage ohne vorliegende Deckungszusage meiner RSV erhoben und auch keine PKH beantragt.
    Meine RSV hat die Deckung anschließend abgelehnt und ich soll (nach 3 Jahren) nun die Kosten (ca. 860,- €) für die 2. Klage übernehmen.
    Hat mein RAW überhaupt Anspruch auf Zahlung der Kosten?


    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
    Thomas

  • Kann ich nicht genau sagen. Die erteilte Vollmacht liegt mir nicht in Kopie vor, dürfte aber mit der folgenden übereinstimmen.

    Für eine geplante Berufung sollte ich einen neue Vollmacht unterschreiben.


    Da steht:


    Vollmacht
    wird hiermit in Sachen...
    wegen...
    sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt.
    Diese Vollmacht erstereckt sich insbesondere auf folgende Befügnisse:
    Es folgt 1.-15.


    Diese hatte ich nicht unterschrieben und mich geweigert die Kosten zu zahlen. Auf eine "sinnvolle" Berufung hatte ich nur bei Kostenübernahme hingewiesen. Sie wurde trotzdem zur Fristwahrung vom RAW eingelegt. Unter diesem Hinweis habe ich mich geweigert die Rechnung zu zahlen. Bislang mit Erfolg.


    Was mich stört ist die 2. Klagererhebung durch meinn RAW ohne vorliegende Kostenübernahmezusage der RSV bzw. ohne Beantragung von PKH. Als ALG-II-Empfänger ist man im Normalfall ja praktisch/annähernd mittellos.


    Viele Grüße!
    Thomas