U25

  • Hallo,


    Es geht um Folgendes:


    Ein junger Mann (23) ist zu Hause rausgeflogen, war also kurzzeitig obdachlos. Er hat mit viel Mühe ein Zimmer bekommen. Erstantrag ist gestellt und Kostenübernahme war mit dem Amt geklärt, alles so weit gut.


    Er selbst hat den Mietvertrag bekommen, umgehend unterschrieben und zurückgegeben zwecks Gegenzeichnung des Unternehmens.


    Nun hat ihm die Wohnungsbaugesellschaft den Vertrag noch nicht zurückgesandt, der Vertrag kommt wohl in den nächsten Tagen an.


    Die Sachbearbeiterin des Job- Centers hat ihm jetzt Druck gemacht, wenn er das nicht umgehend morgen vorlegt, würde sie seinen Antrag ablehnen.


    Darf die das??? Zumal er doch nun wirklich keinen Einfluss hat, wie schnell die WBG mit ihrer Unterschrift ist.


    Was soll er sagen oder tun? Ich bitte euch um eine Antwort.