Ich habe heute meine Weiterbewilligung bekommen und da musste ich lesen das die beim Jobcenter das Guthaben mit den Kosten für Unterkunft verrechnet haben, hier der genaue Wortlaut ( Das Guthaben in höhe von 64,05 € aus ihrer Nebenkostenabrechnung vom 24.06.2013 für das Jahr 2012 wurde mit ihren Kosten der Unterkunft verrechnet ) ist das rechtens oder nicht und machen die das dann jedes Jahr oder dürfen die das gar nicht. Könnt Ihr mir helfen mit einem Tip oder einem Rat gibt doch bestimmt ein Urteil vom BSG wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet, denn wenn ein Guthaben da ist dann können die das doch nicht von meinem Geld was ich für die Miete bekommen wieder abziehen, denn letztes Jahr wurde auch nichts abgezogen nur da war das Guthaben viel höher.
Mit freundlichen Grüßen
Getdown