Hallo liebes Forum!
Und zwar beginnt für mich gerade die Planung meines Studiums ab September 2014. Bis dahin habe ich auch mein Kind und mein Alg1 ist zuende.
Meine Fragen durchziehen zwar quasi einmal das ganze Forum, aber ich denke, hier passt es am Besten.
Zuallererst, wie gesagt, Studium steht an, Bafög und Kredit fallen raus.
Dass ich als Student grundsätzlich trotz TZ Studium keinen Alg2 Anspruch habe, ist mir mittlerweile klar. Aber wie ist es mit Hartz4 für mein Kind und den Mehrbedarfen für mich? Auf letzteres habe ich, soweit ich von der Schwangerenberatung und der Familienbeauftragten der Hochschule weiß, jedoch Anspruch. Außerdem würde ich eben gern wissen, wie und wo der Rest verrechnet wird.
Also ich bekomme Elterngeld i.H.v. ca 350-400 Euro, wird aber vielleicht auf 2 Jahre aufgeteilt, mal sehen.
Kindergeld 184 Euro
evtl. dann der AE Mehrbedarf ca 120 Euro
UVG 117 Euro (macht es Sinn, den vielleicht nicht am Anfang, sondern beispielsweise auf die Zeit nach dem Elterngeld zu legen?)
evtl und je nach Zeit, 400 Euro Job oder kleine TZ
fürs Kind dann den Hartz4 Satz und die KDU
Die Wohnung kostet warm 420 Euro.
Jetzt die Fragen:
-Was von den Beträgen gilt als auf den Alg2 Anspruch des Kindes zu verrechnendes Einkommen?
-Wird mein Einkommen (also Elterngeld, glaub ich) beim Kind noch mitgerechnet?
-Wird bei den KDU des Kindes die Hälfte gezahlt oder nur prozentual?
-Kann ich, sofern eben kein Alg2 Anspruch besteht, zusätzlich noch Wohngeld beantragen? Wohngeld wäre bei mir wegen des grundsätzlich nicht Bafög-förderungsfähgen TZ Studiums ja möglich.
Ich hoffe, ihr könnt mir ein bischen bei der Entwirrung helfen. Im JC wimmelt und blockt man ja nur ab, statt in irgend einer Form Beratung zu leisten...
Liebe Grüße
Cornetto