Alleinerziehend und Studium - Was wird wie und wo gerechnet

  • Hallo liebes Forum!


    Und zwar beginnt für mich gerade die Planung meines Studiums ab September 2014. Bis dahin habe ich auch mein Kind und mein Alg1 ist zuende.
    Meine Fragen durchziehen zwar quasi einmal das ganze Forum, aber ich denke, hier passt es am Besten.
    Zuallererst, wie gesagt, Studium steht an, Bafög und Kredit fallen raus.
    Dass ich als Student grundsätzlich trotz TZ Studium keinen Alg2 Anspruch habe, ist mir mittlerweile klar. Aber wie ist es mit Hartz4 für mein Kind und den Mehrbedarfen für mich? Auf letzteres habe ich, soweit ich von der Schwangerenberatung und der Familienbeauftragten der Hochschule weiß, jedoch Anspruch. Außerdem würde ich eben gern wissen, wie und wo der Rest verrechnet wird.


    Also ich bekomme Elterngeld i.H.v. ca 350-400 Euro, wird aber vielleicht auf 2 Jahre aufgeteilt, mal sehen.
    Kindergeld 184 Euro
    evtl. dann der AE Mehrbedarf ca 120 Euro
    UVG 117 Euro (macht es Sinn, den vielleicht nicht am Anfang, sondern beispielsweise auf die Zeit nach dem Elterngeld zu legen?)
    evtl und je nach Zeit, 400 Euro Job oder kleine TZ
    fürs Kind dann den Hartz4 Satz und die KDU
    Die Wohnung kostet warm 420 Euro.


    Jetzt die Fragen:
    -Was von den Beträgen gilt als auf den Alg2 Anspruch des Kindes zu verrechnendes Einkommen?
    -Wird mein Einkommen (also Elterngeld, glaub ich) beim Kind noch mitgerechnet?
    -Wird bei den KDU des Kindes die Hälfte gezahlt oder nur prozentual?
    -Kann ich, sofern eben kein Alg2 Anspruch besteht, zusätzlich noch Wohngeld beantragen? Wohngeld wäre bei mir wegen des grundsätzlich nicht Bafög-förderungsfähgen TZ Studiums ja möglich.


    Ich hoffe, ihr könnt mir ein bischen bei der Entwirrung helfen. Im JC wimmelt und blockt man ja nur ab, statt in irgend einer Form Beratung zu leisten...



    Liebe Grüße
    Cornetto

  • Ich verstehe schonmal nicht die Aussage, dass bis dahin dein Kind da ist und dein ALG 1 zu Ende. Willst du denn nach der Geburt sofort wieder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen? Geht dein Kind in eine Kinderkrippe mit 8 Wochen? Denn nur dann gibts ALG 1.


    Wieso gibt es kein Bafög für dich? In welchem Stundenumfang willst du denn studieren und wieso soll es nur Teilzeit sein? Du hast doch den ganzen Tag zum Lernen zur Verfügung?


    UVG kannst du nicht zeitlich anders planen, wenn du für das Kind Sozialgeld beim Jobcenter beantragen willst. Es ist eine vorrangige Leistung, das muss beantragt werden, ansonsten macht es das JC von Amts wegen.


    Was ist eigentlich mit dem Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater?

  • Mein Kind kommt Ende Dez/Anfang Januar und mein Alg1 Anspruch läuft 12 Monate, also bis Juli 2014.
    Mit bis dahin war also der September gemeint :-)
    Bafög gibt es nicht wegen eines zu späten Fachrichtungswechsels, außerdem habe ich mit Beginn des Studiums im nächsten Jahr die 30 überschritten, davon ab ist ein TZ Studium grundsätzlich nicht förderungsfähig.
    Ein Vollzeitstudium plus nebenbei arbeiten mit einem vielleicht 8/9 Monate alten Kind? Schwierig... Von der Betreuung wohl einerseits, zum anderen möchte ich doch auch noch was vom Kind haben. Also TZ mit zwei Tagen Uni in der Woche.


    Achso, Unterhalt Kindsvater bleibt nur UVG, da er selbst Alg2 Empfänger ist und bereits einen Sohn hat, für den das JA zahlt. Das würde ich aber auch über die Beistandschaft des JA machen.


    Liebe Grüße
    Cornetto

  • Zitat

    Mein Kind kommt Ende Dez/Anfang Januar und mein Alg1 Anspruch läuft 12 Monate, also bis Juli 2014.


    Nochmal: Du kannst nur ALG 1 bekommen, wenn du auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst. Wirst du denn dein Kind mit 8 Monaten in eine Fremdbetreuung geben?! Nur wenn es betreut wird und du arbeiten gehen kannst, kannst du ALG 1 bekommen!


    Zitat

    Ein Vollzeitstudium plus nebenbei arbeiten mit einem vielleicht 8/9 Monate alten Kind? Schwierig... Von der Betreuung wohl einerseits, zum anderen möchte ich doch auch noch was vom Kind haben. Also TZ mit zwei Tagen Uni in der Woche.


    Gerade für Studenten gibt es doch Kinderbetreuung. Ansonsten gilt doch nicht nur deine Anwesenheit in der Uni als Studienzeit, sondern auch die Lernzeit zuhause.


    Was ist jetzt mit dem Unterhalt vom Kindesvater?

  • Soweit mir bisher in der Agentur für Arbeit gesagt wurde, kann eine Arbeitsstelle nur angenommen werden, wenn Kinderbetreuung gesichert ist. Ist das nicht so, gibt es auch weiterhin Geld. Zumal eine Vollzeitbeschäftigung mit einem unter 1jährigen Kind wohl eher nicht erzwungen wird. In meiner Stadt gibt es allerdings so gut wie keine Betreuung für U1. Und eine 40h Tagesmutter die Woche wird niemand verlangen.


    Sicher gibt es einen Hochschulkiga, aber eben noch nicht für das Alter. Es gibt aber stundenweise Betreuung durch eine Tagesmutter in der Nähe des Campus und einen oder zwei Tage die Woche würden auch meine Eltern die Betreuung übernehmen. Aber ein Vollzeitstudium plus Arbeit geht ebenso wie eine Vollzeitarbeitsstelle in dem Alter des Kindes schlichtweg nicht. Für die Lernzeit zuhause brauch ich keine zusätzliche Kinderbetreuung.


    Nochmal zum Unterhalt des Vaters: Er ist Hartz4 Empfänger mit bereits einem Sohn für den das JA zahlt. Wenn du mir einen Vorschlag machst, wie ich mit seinem zweiten Kind mehr draus machen kann, bitte...

  • Zitat

    Soweit mir bisher in der Agentur für Arbeit gesagt wurde, kann eine Arbeitsstelle nur angenommen werden, wenn Kinderbetreuung gesichert ist. Ist das nicht so, gibt es auch weiterhin Geld.


    So ein Quatsch. Ich schreibe es jetzt zum letzten Mal: nur, wer verfügbar ist, kann ALG 1 bekommen. Du hast offensichtlich Abitur, du hast auch schonmal studiert und du bist nicht mehr die Jüngste. Du wirst doch wohl zwischenzeitlich in der Lage gewesen sein, selbst mal zu googeln zu diesem Thema! ALG 2 gäbe es weiter, aber nicht ALG 1!


    Ansonsten ist es so, dass eigentlich bei einem nicht bafögfähigen Studium es sogar ALG 2 für dich geben kann. Klär das mit deinem zuständigen Jobcenter.


    Über diese verquere Lebensplanung verlier ich besser keine Worte...

  • Davon nochmal ab, wenn mir das Amt eine Stelle vorschlägt, die ich mit Betreuungsmöglichkeit auch so annehmen kann, bitte dann werd ich das auch tun. Wäre für mich dann ja mal ein Problem weniger.
    Ich habe auch schlicht kein Problem damit, mich selbst auf die Suche zu begeben, ohne dass mir das diktiert wird. Aber es wird eben auf TZ von vielleicht 20h die Woche hinuslaufen und ich denke, das dürfte wohl auch in Ordnung gehen.

  • Gut, letzter Versuch. Ich hab eine Ausbildung im Einzelhandel. Also Arbeitszeiten bis Mtternacht und Samstags bis 22 Uhr. Deiner Meinung nach kein Problem für diese Zeit eine Tagesmutter oder einen Kindergarten zu finden? Prima. Wo wohnst du? Ich zieh dahin!
    Weiter, ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, sofern eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht und das sieht auch die Agentur so.
    Und nochmal, nein ich habe mit einem TZ Studium immer noch keinen Alg2 Anspruch weil es diesen Studiengang an der gleichen Hochschule auch als Standardvollzeitmodell gibt.
    Und glaub mal, im Job Center war ich mttlerweile oft genug, um nicht zu sagen in der letzten Woche täglich und zwar für mehrere Stunden. Huauptsächlich natürlich Wartezeit.





    Aber vielleicht gibt es ja doch noch jemanden hier, der mir auf meine eigentlchen Fragen antworten möchte und die Zeit davor schlicht mein Problem sein lässt und nicht versucht, mir Hartz4 nahezulegen. Demjenigen danke ich schonmal sehr :-)

  • Glaub doch, was du willst. Kein Wunder, dass dein Leben den Bach runtergeht.


    Wenn ein Studium nicht bafögfähig ist, liegt kein Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 5 SGB II vor. Und orgiginäres Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man eine Arbeit aufnehmen könnte (verfügbar ist - § 183 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).


    Von nix ne Ahnung, aber große Klappe. Armes Kind.

  • Mein Kind kommt Ende Dez/Anfang Januar und mein Alg1 Anspruch läuft 12 Monate, also bis Juli 2014.
    ...


    Liebe Grüße
    Cornetto


    Hallo Cornetto,


    Turtle hat Recht,
    Du hast Recht was deine Aussage betrifft; allerdings heißt dies nicht, dass ALGI auch solange gezahlt wird.
    Viel Spass bei Beginn der Mutterschutzzeit; da könnte schon Schluss mit ALG I sein.


    Ich habe eher die Vermutung, weil Du selbst sagst, dass Du fast laufend auf dem Jobcenter warst/ bist,
    diese Aussage bezgl. Weiterzahlung wegen fehlender Arbeitsaufnahme aufgrund Kleinstkind evtl. aus dem
    SGB II-Bereich kommt. Kann es sein, dass Du das mit ALG I verwechselst hast?


    Für ALG I gibt es den Aussagen von Turtle nichts hinzu zufügen.


    dms
    Nachtrag Der Anspruch auf Alg I ruht wegen Bezuges von Mutterschaftsgeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2).

  • Glaub doch, was du willst. Kein Wunder, dass dein Leben den Bach runtergeht.


    Wenn ein Studium nicht bafögfähig ist, liegt kein Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 5 SGB II vor. Und orgiginäres Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man eine Arbeit aufnehmen könnte (verfügbar ist - § 183 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).


    Von nix ne Ahnung, aber große Klappe. Armes Kind.


    Deine Menschenkenntnis in allen Ehren liebe Turtle, aber ich denke nicht, dass ich mich von dir hier so dumm anmachen lassen muss. Aber keine Sorge, du bist mich los. Es soll andere Foren geben, in denen tatsächlich gestellte Fragen beantwortet werden. Auf meine eigentliche Frage kam hier bisher nämlich nix.
    Und die große Klappe hast hier augenscheinlich nur du.


    dms : Dass ich während des MuSchu kein Alg1 sondern Mutterschaftsgeld bekomme, weiß ich. Mir gehts letztlich rein um mein im Anfangsposting beschriebenes Problem wie welche Zahlung verrechnet wird. Also alles, was die Zeit während des Studiums betrifft.
    Die häufigen Besuche im Jobcenter hatten damit nichts zu tun. Sondern damit, dass ich während der Sperrzeitprüfung Alg2 bekommen sollte, was die Agentur auch im Computer vermerkt hatte, das JC für den Antrag aber den endgültigen Sperrzeitbescheid haben wollte. Klingt ja logisch... Und unter anderem noch ein paar aktuelle Sachen.


    Ist hier aber jetzt auch egal, denk ich. Mein Pech, dass ich mit Sozialleistungen noch nie was zu tun hatte, weil ich immer gearbeitet hab.