Hallo an alle!
Meine Tochter (22) ist am 30.6. vollkommen durchgedreht und wohnt seit diesem Tag 3 Monate auf Probe in einer sozialen Einrichtung. Sie wird auch nicht mehr zu mir zurückkommen, da sie für mich eine Gefahr wäre. Habe ihr jetzt fristgemäß gekündigt. Hinzu kommt, dass ich noch zwei weitere minderjährige Kinder habe, die bei mir wohnen. Mit drei Personen ist diese Wohnung jedoch zu teuer. Ich werde also aufgefordert werden, die Mietkosten zu senken.
Ab wann bekomme ich diese Aufforderung?
Erst nach Ablauf der "Probewohnzeit" oder schon davor?
Nun möchte ich gerne noch wissen, ob meine Tochter sofort aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen wird oder erst nach Ablauf ihrer Probewohnzeit? Denn es ist ja möglich, dass sie dort doch nicht wohnen bleiben kann.
Müßte ich sie dann wieder bei mir aufnehmen?
Freue mich über jeden hilfreichen Rat!
Herzlichen Dank schon einmal vorab!
lg