ALG II nach dem Studium

  • Hallo zusammen,


    ich schließe am 30.09. diesen Jahres mein Master-Studium der Psychologie ab. Am 01.12.2013 werde ich eine Ausbildung zum Psychotherapeuten beginnen (netto: 750,- € im Monat).


    Meine Daten:
    24 Jahre alt, männlich
    in einer "normalen" Beziehung (keine Ehe etc.)
    wohne seit 2 Jahren mit meiner berufstätigen Freundin zusammen
    bin 100 % BAföG-Empfänger, da meine Eltern beide kein Geld haben
    bisher kein sozialabgaben- bzw. steuerpflichtiges Einkommen gehabt ("nur" 400 € Job)


    Fragen:
    1. Habe ich für die Monate Oktober und November Anspruch auf ALG II?
    2. Wenn ja, wäre ich schon zu spät dran? (Habe da mal was von einer 6 monatigen Meldefrist gehört)
    3. Müsste ich dann aus meiner jetzigen Wohnung, die ich mit meiner Freundin habe, ausziehen?
    4. Wird das Gehalt meiner Freundin auf mich angerechnet? Wir könnten ja auch eine "normale" WG sein, oder?


    Ich weiß, dass dieses Thema so oder so ähnlich schonmal behandelt wurde. Jedoch finde ich nur Ergebnisse aus ca. 2004. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich seitdem etwas geändert hat.
    Und bei mir ist eben die "Besonderheit", dass ich ab Dezember meine Ausbildung beginnen kann. Ich finde Ergebnisse zur allgemeinen Arbeitslosigkeit nach dem Studium, aber nicht zur "begrenzten".


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!
    Schöne Grüße,
    Seb

  • Zitat

    1. Habe ich für die Monate Oktober und November Anspruch auf ALG II?


    Nur, wenn deine Freundin nicht ausreichend verdient um dich auch mit zu versorgen.


    Zitat

    2. Wenn ja, wäre ich schon zu spät dran? (Habe da mal was von einer 6 monatigen Meldefrist gehört)


    Nein.


    Zitat

    3. Müsste ich dann aus meiner jetzigen Wohnung, die ich mit meiner Freundin habe, ausziehen?


    ??? Wieso?


    Zitat

    4. Wird das Gehalt meiner Freundin auf mich angerechnet? Wir könnten ja auch eine "normale" WG sein, oder?


    Vergiss es. Das wird dir keiner abnehmen. Du kannst davon ausgehen, dass im Jobcenter normale Menschen arbeiten, die auch in Beziehungen leben. Ob nun mit oder ohne Trauschein und die die Hose nicht mit der Kneifzange zumachen. Wenn du über ein Jahr mit ihr zusammenlebst, müsstest du beweisen, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Wie willst du das machen, wenn ihr nunmal ein Paar seid?!


    Zitat

    Und bei mir ist eben die "Besonderheit", dass ich ab Dezember meine Ausbildung beginnen kann. Ich finde Ergebnisse zur allgemeinen Arbeitslosigkeit nach dem Studium, aber nicht zur "begrenzten".


    Finde lieber einen Aushilfsjob für die 2 Monate...

  • Guten Abend!


    Nur mal eine Frage, aus Interesse, an den TS.


    Man studiert Psychologie bis zum Master (10, 12 Semester?) und muss dann eine Ausbildung zum Psychotherapeuten machen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen? Ist das tatsächlich so?


    Was ist denn dann das Studium wert?


    Ein verwunderter chico LG