Folgendes:
Meine Freundin hatte damals für sich und ihrem exfreund Hartz 4 beantragt. Sie hatte monatlich immer ihm das Geld gegeben. Nun sind die beiden getrennt und jetzt soll sie für ihn 600 Euro nachzahlen, also das Geld von ihm. Geht das überhaupt das eine Person für 2 Leuten Hartz 4 beantragen kann obwohl es keine eingetragene Lebensgemeinschaft war ? Muss sie das Geld für ihren ex nun wirklich nachbezahlen ?
Wäre nett wenn mich einer aufklären könnte, mit Gesetzen bitte.
Danke euch