Liebe Forengemeinde,
ich beziehe aufgrund eines Unterhaltstitels ergänzendes ALG2 und bewohne ein kleines Haus bzw. ein Minihaus auf dem Land mit 2 Zimmern.
Für dieses Häuschen erhalte ich vom Jobcenter sogenannte Winterfeuerungsbeihilfe sprich Heizöl erstattet.
Nun zündet der Kachelofen in der Wohnung aber natürlich mit Strom und auch das Öl muss vom Keller bis nach oben mit einer Heizölpumpe "gefördert" werden.
Ich denke, dass dieser Betriebsstrom geschätzt in den Wintermonaten ca. 10 bis 15 Euro nicht bereits in der Regelleistung enthalten ist oder?
Vom Jobcenter erhalte ich zwar Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung mittels Boiler, aber das hat mit dem Betriebsstrom ja nichts zu tun.
Wer hat hier bereits Erfahrung mit dem sogenannten "Betriebsstrom"??
Danke im Voraus.
VG