Hallo Leute,
wie mein Nick schon aussagt bin ich total verwirrt was das Thema des Titels angeht.
Also ich habe ALG2 bezogen und habe ab dem 01.06 eine Vollzeitstelle angenommen ( endlich :D) und dem JC fristgerecht alles mitgeteilt. Ich bekam dann ein Schreiben vom JC, dass ich für den Juni noch ALG2 bekomme und ab Juli nicht mehr, so weit so klar. Weiterhin stand im Schreiben, dass ich die Abrechnung/Gehaltsnachweis für den Juni bitte doch bis zum 10.07 nachreichen sollte. Problem ist nur, dass ich das erste Gehalt für den Juni erst am 15.07 bekomme. Ich habe dort, beim JC, angerufen und eine Verlängerung ´der Frist beantragt, die Dame hat alles notiert und zugestimmt. Irgendwie bin ich dann im Internet auf dieses Zuflussprinzip gestoßen, was meinem Verständnis nach auf mich zutrifft oder nicht ? Ich spreche leider sehr schlecht Beamten-Deutsch :). Diverse Beiträge im verschiedenen Foren brachte mir keine endgültige und vor allem zufriedenstellende Antwort.
Jetzt meine Fragen an die Experten (keine Ironie), muss ich das ALG2 welches ich im Juni bekam zurückzahlen?
Ich hoffe ich finde hier meinen Seelenfrieden
MfG