ALG 2, Arbeitsaufnahme und Rückzahlung

  • Hallo Leute,
    wie mein Nick schon aussagt bin ich total verwirrt was das Thema des Titels angeht.
    Also ich habe ALG2 bezogen und habe ab dem 01.06 eine Vollzeitstelle angenommen ( endlich :D) und dem JC fristgerecht alles mitgeteilt. Ich bekam dann ein Schreiben vom JC, dass ich für den Juni noch ALG2 bekomme und ab Juli nicht mehr, so weit so klar. Weiterhin stand im Schreiben, dass ich die Abrechnung/Gehaltsnachweis für den Juni bitte doch bis zum 10.07 nachreichen sollte. Problem ist nur, dass ich das erste Gehalt für den Juni erst am 15.07 bekomme. Ich habe dort, beim JC, angerufen und eine Verlängerung ´der Frist beantragt, die Dame hat alles notiert und zugestimmt. Irgendwie bin ich dann im Internet auf dieses Zuflussprinzip gestoßen, was meinem Verständnis nach auf mich zutrifft oder nicht :confused: ? Ich spreche leider sehr schlecht Beamten-Deutsch :). Diverse Beiträge im verschiedenen Foren brachte mir keine endgültige und vor allem zufriedenstellende Antwort.


    Jetzt meine Fragen an die Experten (keine Ironie), muss ich das ALG2 welches ich im Juni bekam zurückzahlen?


    Ich hoffe ich finde hier meinen Seelenfrieden


    MfG

  • Nein. Das Zuflussprinzip sagt ja, dass Einkommen (dein Lohn) in dem Monat angerechnet wird, in dem es dir zufließt. Also wenn es im Juli auf deinem Konto ist, ist es Einkommen im Juli. Demnach hattest du im Juni noch kein Einkommen und da kann nichts zurückgefordert werden. Alles prima.

  • Wieso willst du dem JC was auf die Nase binden?! Lt. deinem Eingangsbeitrag hat doch niemand was davon gesagt, dass man das ALG 2 von Juni von dir wiederhaben will.


    Du schriebst doch selbst, dass das JC sagte:


    Zitat

    dass ich für den Juni noch ALG2 bekomme und ab Juli nicht mehr


    ???? Das ist doch korrekt. Du brauchst dem JC doch nicht "auf die Nase binden", was es selbst weiß und auch geschrieben hat?!

  • Da haste mich wohl etwas missverstanden. Doch die wollen das Geld für den Juni zurückhaben. In dem Schreiben steht ja: ab dem 07.13 werden die Leistungen nicht mehr gezahlt. Weiterhin steht da, ich soll meine erste Abrechnung, also die für Juni, an das JC zuschicken, bis zum 10.07.
    Ich habe dort angerufen und um eine Fristverlängerung gebeten, da meine Abrechnung erst am 15.07 da ist bzw. vllt sogar später, nicht dass die mir dann eine Mahnung schreiben, da ich die Abrechnung nicht rechtzeitig zugesandt habe. Und die nette Dame meinte auch, dass sie natürlich das Geld für Juni wiederhaben wollen.
    Jetzt etwas klarer ? :)


    Auf die Nase binden war vllt ein falscher Ausdruck. Ich wollte halt nachfragen, ob das Zuflussprinzip bei mir greift. Wenn ja, dann ist es etwas komisch, dass die netten Leute das verschweigen, aber ich weiß dass es dort drunter und drüber geht, leider.

  • Nein, ist es nicht. Ab Juli gibts erstmal kein Geld mehr und die Lohnbescheinigung für Juni will man haben, um zu überrechnen, ob für Juli noch aufstockendes ALG 2 zusteht. Dass man für Juni was zurückfordern will, davon ist gar keine Rede. Du hast lediglich eine vorläufige Zahlungseinstellung ab Juli erhalten und um offiziell zu prüfen, ob dir für Juli noch was zusteht, muss man natürlich wissen, was du verdient hast. Offensichtlich ist dir das nicht klar.


    Und wieso man dir das Zuflussprinzip "verschwiegen" haben soll, entgeht mir. Bisher fordert man keinen Juni zurück. Es wurde also überhaupt nichts verschwiegen. Konzentrier dich mal bitte nicht auf Verschwörungstheorien, sondern lieber auf deine Arbeit.

  • hmm, ok das steht nicht explizit im Schreiben, dass die das für Juni wiederhaben wollen. Aber als ich dort anrief hat die Mitarbeiterin es mir so gesagt..naja mal sehen ich schick es erstmal ab und dann wird man weiter sehen.


    danke für die Konversation :)