Bedarfsgemeinschaft und Abzüge/Anrechnung?

  • Hallo. Ich bin volljährig geworden und lebe noch bei meiner mutter, welche im grunde das alleinige sorgerecht hat. wir/sie kriegt Alg 2 und ich bilde mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
    Soweit ichs verstanden hab kann ich wnen ich nen minijob annehm 100€ behalten. Der Rest wird dann angerechnet an die Zuschüsse.


    Es kommt mir daher jetzt so vor als würde es sich nich lohnen den anzunehmen wenn man nur 25% behalten kann. Oder seh ichs falsch.
    Ich weiß jetzt nicht genau wie sich das aufteilt aber wie würde denn eine beispielrechnung aussehen mit und ohne minijob. also halt eine geringfügige beschäftigung.
    und ist es echt wahr das man sagt zum arbeits amt " hallo ich mach jz diesen minijob" und die dann "ja ok wir kürzen jz " und dann sagt man halt danach bin jetzt fertig, bitte nich mehr kürzen?

  • ich will ja studieren. aber jetzt kurz nachm abi würd ich halt gern (eigenes) geld verdienen, aber 100€ statt 450 ist blöd.


    würde denn das einkommen gesamt steigen mit dem minijob oder nicht?

  • Hallo!


    Meine Güte, was für blöde Antworten Du hier auf eine völlig berechtigte Frage bekommst...


    Nach § 11b SGB II gibt es einen "Freibetrag" auf das Einkommen von 100 Euro. Von dem, was die 100 Euro übersteigt, darfst Du 20% behalten. Das wären bei einem Einkommen von 400 Euro nochmal 60 Euro (20% von 300).
    Du kannst von 400 also insgesamt 160 Euro behalten.


    Eine interessante Sonderregel gibt es, wenn Du einen ehrenamtlichen Job machst, für den Du eine Aufwandsentschädigung bekommst. Dann erhöht sich der Freibetrag auf 200 Euro.
    Wenn Du also z.B. als Trainer im Sportverein arbeitest und dafür eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro im Monat bekommst und außerdem einen Minijob für 180 Euro machst, darfst Du 200 Euro behalten.