Vorwurf eheähnliche gemeinschaft

  • hallo zusammen,


    heute morgen waren 2 personen vom alg2 amt bei mir und haben meine wohnung durchsucht und geschaut wieviel kleidung etc. mein freund ( und vater unserer 3 jährigen tochter) bei mir hat. wir wohnen nicht zusammen aber er schläft 2-3 tage in der woche bei uns und ist auch nach der arbeit öfter bei uns zu besuch.
    seit meine tochter auf der welt ist war nie irgendetwas mit kontrollen oder ähnlichem.


    haben vielleicht meine nachbarn etwas beim amt gesagt oder warum kommen die aufeinmal? und darf er überhaupt kleidung zahnbürste usw. bei mir haben??

  • Das kannst du dann ja alles im Widerspruch oder ggf. vor Gericht äußern, wenn es soweit kommen sollte. Fakt ist, dass es genug Paare gab und gibt, die eine angebliche Trennung vortäuschen und Scheinwohnungen (oder angeblichen Wohnsitz noch bei den Eltern) vortäuschen. Damit geraten nunmal viele in Generalverdacht und wenn man dazu liest, dass du vermutest, dass deine Nachbarschaft dich angezinkt hat, scheint es ja so zu sein, dass die lieben Nachbarn auch davon ausgehen, dass ihr zusammenwohnt. Demnach hat es nach außen hin den Anschein, dass ihr als Paar lebt. Das fällt dir jetzt auf die Füße.


    Im schlimmsten Fall wird darüber ein Gericht urteilen und wenn spätestens wenn es negativ für dich ausgeht, werdet ihr überlegen müssen, wie ihr eure Beziehung weiter gestalten wollt. Es ist ja nicht Aufgabe des Steuerzahlers, dem Vater deines Kindes ein bequemes Leben zu bereiten, indem er dich und sein Kind durchfüttert. Und ihn auch noch, denn an den Tagen und Nächten bei euch verbraucht er ja Lebensmittel, Wasser, Abwasser etc, welches du übers ALG 2 gezahlt bekommst.


    Unter "Besuch" verstehen wohl die meisten Menschen etwas anderes.

  • Danke fuer die Antwort. Kann ich denn irgendwie herausbekommen wer mich angezeigt hat? Wenn mein Freund mal hier schläft duscht er ja nicht hier. Habe viel Stress mit der Nachbarin unter mir weil sie viel Depressionen hat da sie ein Kind verloren hat. Und meine Tochter spielt hin und wieder laut. Sie versucht alles mich aus der Wohnung zu bekommen. Deshalb vermute ich stark das sie dahinter steckt.

  • Und aufs Klo muss er natürlich auch nicht, wenn er bei dir ist, das zieht er hoch und spuckt es aus...


    Ob du herausbekommst, wer dich angezinkt hat? Keine Ahnung, wie groß dein dedektivisches Talent ist.


    Du erkennst bestimmt aus meinen Beiträgen, dass sich mein Bedauern in Grenzen hält. Entweder man ist ein Paar und hat ein Kind zusammen, dann sollte man auch dafür einstehen oder man lebt wirklich getrennt. Dann bekommt der Papa das Kind alle 2 Wochen am Wochenende und in den Ferien 2 Wochen, so, wie eine normale Umgangsregelung aussieht und gut ist es. Aber die Zuckerseiten des Zusammenlebens auszukosten, während der Steuerzahler bitte den Lebensunterhalt von Frau und Kind bezahlen soll: dafür habe ich nichts übrig.

  • Was geht denn hier ab?
    Du hättest die gar nicht in deine Wohnung lassen brauchen, und natürlich darf dein Freund bei dir Schlafen und dich besuchen. Wo kommen wir denn dahin, nur weil jmd. Leistungen bezieht, sich solche Unterstellungen bieten zu lassen ?
    Erstens darf das Jobcenter keinen anonymen Hinweisen nachgehen, geh zum Anwalt und der soll Akteneinsicht verlangen. Da könnte ja jeder herkommen uns irgendetwas behaupten, weil jmd mich nicht magt.
    Nur weil viele das Amt bescheissen, müssen das nicht alle. Wieviele Leute haben ein Kind, und leben trotzdem nicht zusammen weil die Beziehung ständig auf und ab geht.


    Habt ihr gemeinsame Konten ? Ist er bei dir gemeldet ?

  • Ich habe das jetzt nicht Schwarz auf Weiss, aber meine Aussage bezieht sich auf die eines Anwalts.
    Einer Freundin von mir wurde sowas auch vorgeworfen, die ist damit zum Anwalt und der hat Akteneinsicht angeordnet. Er meinte das die das nicht dürfen, soweit mein Stand.
    Ich finde es halt nicht gut, wie die Threaderstellerin behandelt wurde, klar gibt es viele die bescheissen, aber genauso gut gibt es viele die das nicht tun, und dann mit denen in einen Topf geworfen werden.
    Was hat dieses Forum für einen Sinn, wenn man hier etwas fragt, und derart angegriffen wird?
    Darf man als Alg 2 Bezieher keinen Freund haben, muss Frau sich direkt von Mann abhängig machen, nur weil das JC das so will? Ich glaube jeder hat das Recht den eigenden Partner bei such zuhause zu haben, ohne gleich zwangsverheiratet zu werden. Wenn gemeinsame Konten, Versicherungen, Kinder, oder was weiss ich bestehen, verstehe ich warum das JC nachfragt, aber das wissen wir ja nicht.

  • Zitat

    Wenn gemeinsame Konten, Versicherungen, Kinder, oder was weiss ich bestehen, verstehe ich warum das JC nachfragt, aber das wissen wir ja nicht.


    Nee, das wissen wir nicht? Aber lesen kannst du, oder?


    Zitat

    haben meine wohnung durchsucht und geschaut wieviel kleidung etc. mein freund ( und vater unserer 3 jährigen tochter) bei mir hat


    Nett, wenn man unverbindlichen Sex an x Tagen die Woche in Anspruch nehmen kann und der Steuerzahler die Kosten für das Betthäschen samt EIGENEM Kind bezahlt.


    Und ein Anwalt hat im Übrigen auch nicht immer die Weisheit mit Löffeln gefressen. Ansonsten würde ja jeder vor Gericht gewinnen, wenn er einen Anwalt hat...

  • Das Paar hier ist ein Paar. Wenn sich das Paar getrennt hätte, dann müsste der "Freund" nicht 3 - 4 mal in der Woche hier schlafen. Sie sind eine BG, weil sie ein gemeinsames Kind haben. Die Mutter bezieht wahrscheinlich auch den Alleinerziehendenmehrbedarf. Auch das ist rechtswidrig, weil sie eben nicht alleinerziehend ist, wenn der Vater 3 - 4 mal in der Woche bei ihr schläft (mancher Vater, der auf Montag ist, ist noch seltener zu Hause und die Ehefrau ist nicht alleinerziehend). Was das Pärchen hier treibt, ist in meinen Augen Sozialbetrug.

  • Laut BGB sind die beiden KEIN Paar! Sofern der "Freund" den Unterhalt für das Kind und die Mutter des Kindes (sofern Kind unter 3 Jahren) bezahlt, besteht keine eheähnliche Gemeinschaft. Unverheiratete Menschen sind sich NICHT zum Unterhalt verpflichtet (außer Unterhaltsrecht durch gemeinsames Kind) und können per BGB nicht zwangsverheiratet werden. Ebenfalls besteht (außer der geannten Unterhaltspflicht laut BGB) KEINE Zahlungspflicht, JEDES Gericht MUSS eine eventuelle Klage ablehnen, wegen fehlender Rechtsgrundlage.
    Bei unverheirateten besteht keine Zahlungspflicht laut BGB, daran ändert auch das verbrecherische SGBII (Zwangsheirat ist eine Straftat!!) nichts.
    Man darf nicht vergessen:
    Das BGB gilt für Menschen
    das SGB für Sklaven in Detuschland, wovon Millionen in Deutschland leben
    Das SGB setzt Menschenrechte, Verfassung und BGB außer Kraft. Vor dem Gesetz (SGB) sind die menschen NICHT gleich!!!


    Gruß
    Ernie

  • Oh Gott, kannst du so einen Müll nicht woanders loslassen? Das SGB II gilt erstmal für jeden, der ALG 2 haben möchte. Ob du der Meinung bist, dass es für "Sklaven" ist und Menschenrechte, Verfassung und sonstwas außer Kraft setzt: wen bitte interessiert das oder wem hilft es? Niemanden. Weil du darauf nämlich keinen Einfluss hast. Du bist weder Richter am SG, LSG noch BSG. Noch irgendwo in der Regierung und fähig und in der Lage, das SGB II zu ändern.


    Also verunsichere mit so einem hohlen Müll doch bitte keine Fragesteller.

  • @ Ernie
    Bei der alten Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe ( HzL ) gab es auch schon Bedürftigkeitsprüfungen.
    Aber vielleicht weisst DU ja, warum es folgende Dinge noch gibt:
    Warum ist die Taufe eines Babys gültig ? Bei dem "Abschluss" dieser vielleicht mal teuer werdenden Mitgliedschaft war das Baby laut BGB doch noch gar nicht geschäftsfähig und hat nichts unterschrieben!!
    Warum gibt es in der Arbeitswelt noch eine Sozialauswahl ? Seit dem 3. Reich sollte es doch keine Unterscheidung zwischen wertvollen und wertlosen Menschen mehr geben. Und das mit Segen der Gewerkschaft / Betriebsrat !!
    Du siehst, es gibt auch sonst viel Grund für eine Magen/Darmstörung.

  • @ Ernie
    Weist du denn, wie es in der DDR war ?
    Der § 249 ( Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten ) des Strafgesetzbuches der DDR lautete:
    Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Gesellschaft oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, das er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist [...] wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

  • Ich kann dir nur anraten abzuwarten was die Behörden sagen, und wenn es gegen dich ausfällt einspruch einzulegen. Wenn dein Freund eine eigene Wohnung hat und dort auch gemeldet ist glaube ich auf gute Erfolgschancen. Allerdings teile ich die Vermutung, dass euch jemand angeschwärzt hat, allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass man das nachweisen kann. jetzt heißt es abwarten und schauen was passiert.

  • So viele Antworten auf einen Fragesteller/in wo es zum Himmel nach Sozialbetrug stinkt.
    Auch die Mitbewohner werden betrogen da dieser"Besucher"
    natürlich in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt wird.


    Dieses Forum soll Hilfestellung leisten aber nicht Schmarotzer unterstützen!


    MfG
    mani