Hallo zusammen,
ich bin Student und letzten Monat 25 geworden.
Momentan studiere ich im ersten Semester eines Masterstudienganges.
Bis zum ende des vergangenen Monats hat mein Vater mir Unterhalt (Titel des Familiengerichts von 2006) gezahlt.
Zum ersten diesen Monats hat er die Zahlungen ohne jeglichen Kommentar eingestellt.
Momentan bekomme ich BaFÖG (erst im Master beantragt) und Kindergeld.
Zwar habe ich die Regelstudienzeit im Bachelor überzogen, deshalb aber keine Auseinandersetzung mit meinem Vater gehabt.
Der Master trägt in meinem Fall nicht die selbe Bezeichnung wie der Bachelor, allerdings sind beide Studiengänge zum Bereich Natuwissenschaften zuzuordnen und der Masterstudiengang als Spezialisierung zu betrachten (Master ist in den Naturwissenschaften meiner Einschätzung nach üblich).
Meiner Ansicht nach ist er mir auch im Master, bis zum Abschluss, zu Unterhaltszahlungen verpflichtet - oder endet diese Verpflichtung mit Beendigung des 25. Lebensjahres z.B. aufgrund der überzogenen Regelstudienzeit im Bachelor?
Beste Grüße
JoO