Hallo Forum,
ich hoffe, dass jemand eine Antwort hat.
Folgendes:
Meine Freundin ist ausgebildetet Krankenschwester mit Examen.
Vor 8 Wochen ist sie Arbeitslosgeworden weil das Krankenhaus sie nicht übernommen hat.
Sie hat sich Arbeitslos gemeldet..mit allem drum und dran.
Es folgten die üblichen Jobvorschläge....Krankenpflege über Zeitarbeit etc.
Dies wollte sie aber nicht...ist dann 4 Wochen arbeitslosgewesen und steht seit dem 1.06.2013 wieder im Job..zwar auch Zreitarbeit aber im Krankenhaus wo sie sich wohlfühlt.
Jetzt könnte man meinen, dass sie für vier Wochen anspruch uf Arbeitslosengeld hat...das Arbeitsamt sagt aber, dass sie Jobangebote bekommen hat..und sie hätte ja arbeiten gehen können und verweigert ihr die Zahlung für die 4 Wochen Arbeitslosigkeit.
Jetzt die Frage...ist das korrekt was das Arbeitsat macht..können die einfach das Geld streichen?
wenn jemand eine Antwort hätte..am besten mit §...das wäre toll...so dicke hat sie es nicht und ihr fehlt jetzt Geld für ein Monat.
Sicher gibt es schlimmere Fälle..ausser Frage...aber es geht auch ums Prinzip.
Vielen Dank für euer Wissen und die Mühe.
Gruß