Hallo, ich bin grade ziemlich verzweifelt und ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich habe zum ersten Mal Hartz4 beantragt und das sogar nur zur Überbrückung von 3,5 Monaten, weil ich dann studieren werde.
Ich habe am 20.6. meinen Antrag abgegeben und da wurde mir versichert, dass dieser umgehend bearbeitet wird und ich dann den Bescheid bekomme. Nachdem heute werde Geld noch ein Bescheid da war, habe ich die Bearbeiterin angerufen und diese teilte mir dann mit, dass erst noch geprüft wird, ob ich mit in einer Einstehensgemeinschaft lebe.
Dies wird mir auch nur vorgeworfen, weil ich seit 1 Jahr mit dem Mitbewohner zusammenlebe und wir schon einmal zusammen umgezogen sind (aus einer 3er WG wurde die jetzige 2er WG).
Weiterhin sagte man mir, dass wenn die Entscheidung zu meinen gunsten verläuft ich in dieser Woche den Bescheid und Geld bekommen würde.
Falls sie nicht zu meinen Gunsten entscheiden, werde ich nur angeschrieben und sehe kein Geld.
Was wird da nun auf mich zukommen und was soll ich nun so lange Zeit ohne Geld machen? Es ist nämlich NICHT so, dass mein Mitbewohner für mich einsteht und mir die Miete und etwas zu essen bezahlt!
Habe ich trotzdem Anspruch auf Leistungen? Und wie kann ich letztendlich beweisen, dass wir keine Einstehensgemeinschaft sind. Reicht dafür eine beidseitige Eidesstattliche Versicherung?
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Zitat
Reicht dafür eine beidseitige Eidesstattliche Versicherung?
danke für den Schenkelklopfer! Ihr lebt nun mal mehr als ein Jahr zusammen und werdet daher als Bedarfsgemeinschaft gewertet. Also müsstet ihr gemeinsam Hartz4 beantragen. Wenn das Einkommen deines Mitbewohners allerdings ausreichend für zwei Personen ist, dann gibt es vom Amt keinen einzigen Louis d’or!
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Kannst du mal die genauen Daten aufschreiben? Wann du bei den Eltern ausgezogen bist und ab wann du eigene Wohnung hattest, von wann bis wann allein, von wann bis wann in einer 3er WG und seit wann jetzt zu zweit. Und seit wann er irgenwo in deinem Leben (als Freund, Partner, Mitbewohner etc.) auftaucht.
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einfach mal sie alten Beiträge lesen:
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Deswegen kann ich ja den zeitlichen Ablauf nicht nachvollziehen. Von WGs steht da nix. Wenn, dann kann ja die 3er WG nicht lange gedauert haben...
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na jedenfalls über 25 jahre alt und mehr als ein jahr mit Partner in einer gemeinsamen wohnung!
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Bei meinen Eltern bin ich im Juni 2009 ausgezogen, habe dann von Juni '09 - Juni '11 mit meinem Exfreund zusammengewohnt. Von Juni '11 bis September '11 habe ich erstmal bei meinen Eltern gewohnt. Im September '11 bin ich dann in die 3er WG gezogen. Da der dritte Mitbewohner aber was eigenes wollte, hat sich die WG dann aufgelöst und ich bin mit dem jetzigen Mitbewohner in die jetzige Wohnung gezogen, das war im März '12 (die alte Wohnung war auch verschimmelt, deshalb sind wir da zu zweit raus anstatt einen neuen Mitbewohner zu suchen).
Also der Mitbewohner ist im September '11 in meinem Leben aufgetaucht, sind also bald fast 2 Jahre des Zusammenlebens.
Oh man, ich finde es so unfair, dass das Jobcenter mir nun das Leben so schwer macht. Es sind immerhin nur 3,5 Monate die ich bis zum Studium überbrücken müsste und um einen 450€ Job bemühe ich mich auch schon bzw. habe gute Aussichten darauf in den nächsten Tagen einen Vertrag zu unterschreiben. -
Nicht das Jobcenter macht dir das Leben schwer, sondern das Gesetz. Daran muss sch das JC nummal halten. Lebst du über einem Jahr mit jemandem zusammen, musst du BEWEISEN, dass du keine Einsteh- und Verantwortungsgemeinschaft mit dieser Person bildest. Was schlecht ist, wenn man schonmal gemeinsam umgezogen ist, denn das wird nunmal als Beweis einer inneren Bindung genommen.
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Wie kann ich das beweisen? Mir fällt da nur noch die eidesstattliche Versicherung ein. Auf den Kontoauszügen sind auch keinerlei Überweisungen von meinem Mitbewohner an mich zu sehen und es laufen auch keine Konten auf unserer beiden Namen.
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn mein Mitbewohner sein wirklich geringes Einkommen offen legt und auch deutlich macht, dass er jeden Monat Schulden abbezahlen muss. Gibt es da eine gewisse Einkommensgrenze, unter der ich trotzdem den vollen Regelsatz bekommen würde? Mein Mitbewohner ist nämlich Tagelöhner und hat tatsächlich manchmal nur 500€ im Monat und muss davon noch Raten zahlen. Das wäre ja nun wirklich lächerlich, wenn die wollen, dass er mich davon noch unterhält. -
Dann lasst euch doch einfach gemeinsam berechnen. Mit 500 Euro Einkommen im Monat hätte er dicke Anspruch auf aufstockendes ALG 2. Wenn die 500 Euro ca. 720 Euro brutto sind, wäre sein Freibetrag 224 Euro, d. h. von den 500 Euro sind lediglich 276 Euro anrechenbar. Der Regelsatz eines Paares liegt aber schon bei 342 Euro pro Person. Und da ist noch keine Miete bei.
Du kannst dich natürlich auch weiter rumstreiten und versuchen, als EinzelBG gewertet zu werden. Aber das hängt eben an der Beweislastumkehr. Allein eidesstattliche Versicherungen reichen da nicht. Das haben schon zu viele vor dir versucht.
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Ok. Danke für die Auskunft. Aber mein Mitbewohner versucht lieber so über die Runden zu kommen, als nochmal Hartz 4 zu beziehen. Er hat da nur schlechte Erfahrungen gemacht und darf nun 2000€ an das Amt zurückzahlen, obwohl er nichtmal regelmäßig Leistungen erhalten hat. Da würde wirklich kein Geld für mich übrig bleiben.
Naja ich warte nun mal ab was vom Amt kommt. Notfalls versuche ich mir irgendwo eine Teilzeitstelle zu suchen. Mir reicht es jetzt schon mich mit dem Arbeitsamt rumzuärgern. -
ca. 1.000.000 HartzIV-Empfänger wurden zwangsverheiratet.
Allerdings haben die Zwangsverheirateten ausschließlich nur Pflichten, KEINE Rechte.
Diese BG-Regelung ist sowas von verbrecherisch, das ist nicht mehr zum aushalten.
Failienversicherung in der KV
Steuerklasse wie verheiratate = Fehlanzeige
Rentenanrecht = Fehlanzeige
Erbschaftsanrecht = Fehlanzeige
wenn Kinder da sind, für die bezahlt werden muß (nicht die eigenen), KEINE Erziehungsgewalt oder irgendwelches Mitspracherecht, selbst WENN man sich weigert dafür aufzukommen
usw. usw.
Enteignung des Vermögens, obwohl laut BGB überhaupt keine Enteignung möglich ist = laut Unterhaltsrecht eines MENSCHEN existiert im BGB die Enteignungsmöglichkeit nicht, denn unverheitratete sind NICHT gegenseitig unterhaltspflichtig. Da HartzIV-Empfänger keine Menschen sind (die menschenrechte gelten ja nicht), brauchen sie auch keine Rechte, Grundgesetz, Gleichheitsprinzip, Gesetze für ALLE Bürger im BGB sind grundsätzlich UNGÜLTIG
Als die BG von unverheirateten eingeríchtet wurde, WOLLTE man unverheiratete die zusammen leben und verheiratete gleichstellen, allerdings ist diese Gleichstellung völlig nach hinten los gegangen, DENN
bei unverheirateten sind SÄMTLICHE Rechte aberkannt worden und nur Pflichten verlangt, selbst wenn die Pflichten laut BGB unmöglich sind!Gruß
Ernie -
Hallo, vielleicht kann mir nochmal jemand einen Rat geben.
Und zwar gehe ich stark davon aus, dass ich im Oktober anfangen kann zu studieren.
Für diese 3,5 Monate die ich auf das Hartz 4 angewiesen bin, lohnt es sich wohl eher nicht gegen das JC zu klagen wegen dem Vorwurf der Einstehensgemeinschaft, oder?
Wäre es dann vielleicht am klügsten, wenn ich einfach nachgebe und der Einstandsgemeinschaft zustimme?
Mein Mitbewohner sagte mir, dass er im letzten Monat ca. 900€ netto verdient hat. Der Alg 2 Rechner sagte mir daraufhin, dass
ich damit noch einen Anspruch von ca. 500€ hätte.
Ist nun wirklich nicht viel, zumal ich tatsächlich NICHTS von meinem Mitbewohner bekomme, aber dann wohl doch besser als gar nix..
Also was würdet ihr mir raten? Soll ich einfach nachgeben?
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