Hallo zusammen,
ich habe gerade folgenden Artikel gelesen: http://www.hartz-iv.info/news/20130624-lsg-beschluss-jobcenter-hartz-iv-bezieher-brille-sonderbedarf.html
Habe ich den Artikel richtig verstanden, dass Empfänger von ALG II Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung einer Brille haben? Je nach Sehschwäche kann das ja mal bis zu 200 Euro werden.
Lieben Gruß
Claudy