Keine EGV unterschrieben trotzdem Maßnahme

  • Meine Frage hierzu:


    Habe ein Schreiben bekommen, worin ich aufgefordert werde an einer Maßnahme teilzunehmen. Habe aber schon seit fast 1 1/2 Jahre keine EGV unterschrieben. In diesem Schreiben steht folgende Aussage:


    Rechtsfolgenbelehrung


    1. Pflichtverletzung:
    Wenn Sie ohne wichtigen Grund, die zugewiesenen Maßnahme - AFEC - nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben, mindert sich ihr ALG II in einer 1 Stufe um 30% ihres Regelbedarfs in Höhe von 345€. Die Minderung tritt für drei Monate mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Sanktionsbescheid folgt, ein. Während dieser Minderung haben Sie keinen Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ( Sozialhilfe).



    Nun ergibt sich folgende Frage.


    Die Maßnahme sollte am Montag 24.06.13 starten und am 26.07.13 enden, war aber an den Tag noch zum Gespräch mit Fallmanager. Hatte heute Vorstellungsgespräch gehabt und hatte Erfolg. Jetzt ist es aber erst ein Lehrgang(Ausbildung) die ich ab dem 22.07.13-24.03.14 absolvieren soll. Dies kostet jedoch und man hat mir ein Schreiben mitgegeben fürs Jobcenter für die Kostenübernahme und sogar eine Einstellungsbestätigung nach Abschluß der Ausbildung.


    Mein Fallmanager hat mir jedoch gleich zu verstehen gegeben das ich trotzdem die Maßnahme antreten müsste und er über den Kostenantrag erstmal nachdenken muss und prüfen????



    Ist das alles rechtens?
    Muss ich an dieser Maßnahme teilnehmen?
    Kann er die Kostenübernahme überhaupt verweigern?


    Freue mich auf euer zahlreichen Antworten. Danke