guten tag, liebe mitlesende. ich bin neu und muss mir mal was von der leber tippen.
bei mir läuft gerade etwas total schräges. jobcenter hat ein ärztliches gutachten für mich machen lassen, da ich in den letzten jahren zweimal krebs hatte. ich habe auch was mit den bandscheiben und andere wirbelsäulengeschichten. deshalb gab es vor einigen jahren (bevor ich krebs bekam) schon einmal ein med. gutachten. da wurde ich so eingeschätzt, dass ich am besten leichte körperliche tätigkeit, bzw. büro mit etwas bewegung zum ausgleich, in vollzeit ausüben kann. keine lasten heben, arbeit im bücken, hocken und knien vermeiden und auf gleichgewichtsprobleme achten. das war ein differenziertes gutachten von einem kompetenten arzt.
jetzt, anfang des jahres den antrag ausgefüllt. der ging erstmal verloren. sb hat mir einen neuen geschickt, den musste ich nicht etwa vor der untersuchung einreichen, nein, den brauchte ich einfach nur zum termin mitbringen.
alle möglichen befunde hatte ich dabei. einen aktuellen vom onkologen allerdings, der meinen gesundheitszustand aus seiner sicht dokumentiert, hatte ich nicht. war ja auch nicht nötig. schließlich hatte ich die schweigepflichtentbindung ausgefüllt. das heißt, insgesamt waren es sieben.
der termin ging auch ziemlich flott. die ärztin hat diverse jahre alte befunde eingesammelt, mich abgehört und gefragt, was ich mir selber zutraue. (6h)
jetzt hatte ich letzten freitag, nach nur vier wochen(!) den termin beim sb, in dem er mir das gutachten "eröffnet" hat.
und, oh wunder, der krebs, und vor allem chemo und bestrahlung, haben meiner gesundheit auftrieb gegeben. ich kann jetzt tages-, früh-/spät- und nachtschicht in vollzeit arbeiten. sogar in meiner leistungsfähigkeit konnte ich mich steigern. von ehemals leichter auf leichte bis mittelschwere körperliche arbeit. obwohl ich schon 57 bin! und stellt euch mal vor, das habe ich offenbar geschafft, ohne dass die gutachterin auch nur einen einzigen aktuellen befund angefordert hat! noch nicht einmal vom onkologen! das ist doch der wahnsinn, oder?
natürlich hat mir der sb keine kopie von dem prunkstück mitgegeben. er hat ziemlich husch husch vorgelesen. und ich habe vor lauter beschäftigung vergessen, ihn danach zu fragen. wir mussten nämlich vor allem das bewerberprofil vom urschleim an erneuern. vielleicht steht das so in irgendeiner vorschrift. ich werde ja jetzt bei den behinderten verwaltet. völlig klar, mit so einem attest.
zitiert aus dem sozialmedizinischen glossar:
Arbeit, leichte
Der Begriff „leichte Arbeit“ findet im Rahmen der sozialmedizinischen Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben Anwendung bei der Einteilung der körperlichen Arbeitsschwere.
Als leichte Arbeit werden Tätigkeiten bezeichnet wie Handhaben leichter Werkstücke und Handwerkszeuge, Tragen von weniger als 10 Kilogramm, Bedienen leichtgehender Steuerhebel und Kontroller oder ähnlicher mechanisch wirkender Einrichtungen und lang dauerndes Stehen oder ständiges Umhergehen (bei Dauerbelastung).
Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder zweimal pro Stunde) mittelschwere Arbeitsanteile enthalten sein.
Belastende Körperhaltungen (Zwangshaltungen, Haltearbeit) erhöhen die Arbeitsschwere um eine Stufe.
Arbeit, leichte bis mittelschwere
Der Begriff „leichte bis mittelschwere Arbeit“ findet im Rahmen der sozialmedizinischen Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben Anwendung bei der Einteilung der körperlichen Arbeitsschwere.
Bei leichter bis mittelschwerer Arbeit ist der Anteil mittelschwerer Arbeit auf höchstens 50 % begrenzt.
Arbeit, mittelschwere
Der Begriff „mittelschwere Arbeit“ findet im Rahmen der sozialmedizinischen Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben Anwendung bei der Einteilung der körperlichen Arbeitsschwere.
Als mittelschwere Arbeit werden Tätigkeiten bezeichnet wie Handhaben etwa 1 bis 3 Kilogramm schwergehender Steuereinrichtungen, unbelastetes Begehen von Treppen und Leitern (bei Dauerbelastung), Heben und Tragen mittelschwerer Lasten in der Ebene von 10 bis 15 Kilogramm oder Hantierungen, die den gleichen Kraftaufwand erfordern.
Auch leichte Arbeiten mit zusätzlicher Ermüdung durch Haltearbeit mäßigen Grades sowie Arbeiten am Schleifstein, mit Bohrwinden und Handbohrmaschinen werden als mittelschwere Arbeit eingestuft werden.
Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder zweimal pro Stunde) schwere Arbeitsanteile enthalten sein.
Belastende Körperhaltungen (Haltearbeit, Zwangshaltungen) erhöhen die Arbeitsschwere um eine Stufe.
Die Einteilung der körperlichen Arbeitsschwere erfolgt in Anlehnung an die REFA-Klassifizierung.