Hallo,
ich bin neu hier und hab einige Fragen, da ich nun zum ersten Mal in dieser Situation bin, Geld vom Amt beantragen müssen.
Ich versuche mich auch recht kurz zu halten und stelle meine Fragen eher stichpunktartig, um großes Drumrumgerede zu vermeiden. Falls zum besseren Verständnis notwendig, hol ich aber gern noch ein bischen aus
Also, ich bin 29 Jahre und derzeit in der 13. SSW schwanger. Geburtstermin liegt auf Ende Dez/Anfang Jan.
Seit 5 Jahren bin ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt, hatte jedoch seit Januar 2013 durch einen neuen Vorgesetzten massive Probleme mit Mobbing. Atteste über die psychischen Folgen liegen vor.
Derzeit bin ich bis Mitte Juli arbeitsunfähig geschrieben, im Anschluss daran folgt ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft (da die Medikamente nicht weiter hoch dosiert werden dürfen, außerdem käme mindestens zwei mal am Tag ein zusätzliches Notfallmedikament hinzu).
Grundsätzlich wäre ich bereits seit einigen Jahren rein formal berechtig, mit H4 aufzustocken, hab mich jedoch nie recht getraut und mich immer irgendwie so über Wasser gehalten.
Aufgrund der besseren Betreuungsituation des kommenden Nachwuchs würde ich gern zurück in meine Heimatstadt ziehen, da meine Eltern die Betreuung zeitweise übernehmen würden, damit ich wieder langsam ins Arbeitsleben zurückkehren kann.
Jetzt meine Fragen:
- Dass ich umziehen darf, bevor ich Alg2 etc bekomme, ist klar. Aber: Darf ich umziehen, obwohl ich ein Beschäftigungsverbot habe bzw damit verbunden einen eigentlich festen Arbeitsplatz? Ganz, ganz rein theoretisch könnte ich die Strecke von 150Km per Zug mit meinem Studentenausweis fahren. Jedenfalls offiziell.
- Sollte meine Idealvorstellung in diesem Fall nicht funktionieren (beispielsweise weil sich die Krankenkasse wegen der Entgeltfortzahlung querstellt), macht es dann Sinn, quasi selbst zu kündigen? Eben aufgrund des Mobbings? Wie gesagt, ärztliche Atteste darüber liegen vor.
- In diesem Fall würde ich Alg1 bekommen. Die 400 Euro reichen natürlich hinten und vorne nicht. Was gäbe es dann dazu? Ich habe mal irgendwo gehört, dass der Bezug von Wohngeld den Bezug von Hartz4 ausschließt. Stimmt das?
Kann ich ansonsten aufstockend zum Alg1, H4 beantragen? Und was würde dann durch H4 alles übernommen? Wohnung und Heizung? Wie wird das verrechnet?
- Wenn das Kind da ist: Inwieweit wirken sich der Bezug von Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt aus?
- Falls ich doch jetzt schon am derzeitigen Wohnort H4 aufstockend beantrage, kann mir der Umzug dann verwehrt werden? Meine derzeitige Wohnung hat 60m² und kostet 450 Euro warm. Wenn mir das als unangemessen ausgelegt würde (Kind ist ja noch nicht da), müsste ich dann theoretisch umziehen. Dürfte das dann eben auch eine andere Stadt sein?
- Würden dann die Kosten auch vom JC übernommen? Sprich Umzug selbst, Kaution ggf im schlimmsten Falle auch Maklergebühren?
- Werden die Kosten der Unterkunft immer direkt an den Vermieter überwiesen oder kann man das auch selbst tun?
Soooo, das wären eine Menge Fragen fürs Erste. Aber vielleicht hat ja jemand Lust, Zeit und Wissen, mir die zu beantworten. Ich hab zwar auch im Forum schon ein bischen quergelesen, aber direkt auf meine Situation mit all den Umständen passte irgendwie nichts so richtig.
Für eure Antworten sag ich schon mal ganz lieb Dankeschön
Ganz liebe Grüße
Cornetto