Mehrere Fragen zum Alg1/Alg2 Erstantrag/Umzug/Beschäftigungsverbot nach MuschG

  • Hallo,
    ich bin neu hier und hab einige Fragen, da ich nun zum ersten Mal in dieser Situation bin, Geld vom Amt beantragen müssen.


    Ich versuche mich auch recht kurz zu halten und stelle meine Fragen eher stichpunktartig, um großes Drumrumgerede zu vermeiden. Falls zum besseren Verständnis notwendig, hol ich aber gern noch ein bischen aus ;-)


    Also, ich bin 29 Jahre und derzeit in der 13. SSW schwanger. Geburtstermin liegt auf Ende Dez/Anfang Jan.
    Seit 5 Jahren bin ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt, hatte jedoch seit Januar 2013 durch einen neuen Vorgesetzten massive Probleme mit Mobbing. Atteste über die psychischen Folgen liegen vor.
    Derzeit bin ich bis Mitte Juli arbeitsunfähig geschrieben, im Anschluss daran folgt ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft (da die Medikamente nicht weiter hoch dosiert werden dürfen, außerdem käme mindestens zwei mal am Tag ein zusätzliches Notfallmedikament hinzu).
    Grundsätzlich wäre ich bereits seit einigen Jahren rein formal berechtig, mit H4 aufzustocken, hab mich jedoch nie recht getraut und mich immer irgendwie so über Wasser gehalten.
    Aufgrund der besseren Betreuungsituation des kommenden Nachwuchs würde ich gern zurück in meine Heimatstadt ziehen, da meine Eltern die Betreuung zeitweise übernehmen würden, damit ich wieder langsam ins Arbeitsleben zurückkehren kann.


    Jetzt meine Fragen:


    - Dass ich umziehen darf, bevor ich Alg2 etc bekomme, ist klar. Aber: Darf ich umziehen, obwohl ich ein Beschäftigungsverbot habe bzw damit verbunden einen eigentlich festen Arbeitsplatz? Ganz, ganz rein theoretisch könnte ich die Strecke von 150Km per Zug mit meinem Studentenausweis fahren. Jedenfalls offiziell.


    - Sollte meine Idealvorstellung in diesem Fall nicht funktionieren (beispielsweise weil sich die Krankenkasse wegen der Entgeltfortzahlung querstellt), macht es dann Sinn, quasi selbst zu kündigen? Eben aufgrund des Mobbings? Wie gesagt, ärztliche Atteste darüber liegen vor.


    - In diesem Fall würde ich Alg1 bekommen. Die 400 Euro reichen natürlich hinten und vorne nicht. Was gäbe es dann dazu? Ich habe mal irgendwo gehört, dass der Bezug von Wohngeld den Bezug von Hartz4 ausschließt. Stimmt das?
    Kann ich ansonsten aufstockend zum Alg1, H4 beantragen? Und was würde dann durch H4 alles übernommen? Wohnung und Heizung? Wie wird das verrechnet?


    - Wenn das Kind da ist: Inwieweit wirken sich der Bezug von Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt aus?


    - Falls ich doch jetzt schon am derzeitigen Wohnort H4 aufstockend beantrage, kann mir der Umzug dann verwehrt werden? Meine derzeitige Wohnung hat 60m² und kostet 450 Euro warm. Wenn mir das als unangemessen ausgelegt würde (Kind ist ja noch nicht da), müsste ich dann theoretisch umziehen. Dürfte das dann eben auch eine andere Stadt sein?


    - Würden dann die Kosten auch vom JC übernommen? Sprich Umzug selbst, Kaution ggf im schlimmsten Falle auch Maklergebühren?


    - Werden die Kosten der Unterkunft immer direkt an den Vermieter überwiesen oder kann man das auch selbst tun?



    Soooo, das wären eine Menge Fragen fürs Erste. Aber vielleicht hat ja jemand Lust, Zeit und Wissen, mir die zu beantworten. Ich hab zwar auch im Forum schon ein bischen quergelesen, aber direkt auf meine Situation mit all den Umständen passte irgendwie nichts so richtig.
    Für eure Antworten sag ich schon mal ganz lieb Dankeschön :D



    Ganz liebe Grüße
    Cornetto

  • 1. Klar kannst du umziehen.


    2. Abgesehen davon, dass es sicherlich keine Probleme mit der Krankenkasse geben wird bei einem Beschäftigungsverbot: Ich würde dir abraten, selbst zu kündigen. Du bekämst aufgrund des Beschäftigungsverbotes Probleme mit der Beantragung von normalem Arbeitslosengeld. Wenn dem so ist, würdest du auch kein Mutterschaftsgeld bekommen und im Anschluss an die Elternzeit auch kein ALG 1.


    3. Siehe 2. Die meisten Agenturen für Arbeit sind, was ALG 1 bei Beschäftigungsverbot angeht nicht bereit, ALG 1 zu gewähren. Um dir die Problematik zu verdeutlichen, hier mal ein Link zur HP der BA: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2012-09-03.html


    4. Sollte es zum ALG 1 Bezug kommen, dann kannst und solltest du aufstockend ALG 2 beantragen. Für Wohngeld dürften deine prognostizierten 400 Euro ALG 1 zu wenig sein.


    5. Wenn du bis vor der Geburt gearbeitet hast, würde ein Teil deines Elterngeldes (300 Euro) nicht angerechnet werden. Warst du vorher jedoch arbeitslos, vermindert sich dieser Betrag, d. h. es würde mehr Elterngeld als Einkommen aufs ALG 2 angerechnet. Kindergeld und UVG wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Wobei: wieso rechnest du mit UVG? Will oder kann der Kindesvater nicht zahlen, der im Übrigen auch dir zu Unterhalt verpflichtet ist und nicht nur dem Kind?


    6. Wenn dein Wohnung als angemessen befunden wird (besonders im Hinblick darauf, dass es ja bald 2 Personen sind), dann wird man wohl einem Umzug nicht zustimmen.


    7. Ohne Zustimmung musst du die mit einem Umzug verbundenen Kosten selbst zahlen.


    8. Das kannst du selbst tun.

  • Huhu Turtle,


    vielen Dank für deine Antworten. Dann fass ich das mal kurz so zusammen.


    - Also ich darf umziehen, die KK jedenfalls wird wegen des Beschäftigungsverbots einem Umzug nicht im Wege stehen.


    - Ok, kein Alg2 zum BV. Wohngeld wäre aber wiederum kein Problem, oder? Mein Netto liegt bei etwa 700 Euro. Mal was mehr, mal weniger.


    - Macht es Sinn, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, eine betriebsbedingte Kündigung zum Ende des Mutterschutzes auszusprechen? So könnte ich mich immerhin vorsorglich früh genug arbeitslos melden.


    - Und an dieser Stelle gefragt: Wenn ich einen 450 Euro Job ausübe, wäre das Einkommen ja quasi höher als das Alg 1. An sich nicht problematisch. Aber wie siehts aus mit den Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung? Muss ich die dann selbst tragen oder werden die übernommen? Und wenn ja, durch Alg1 oder2?


    - Bezüglich UVG: Der Kindsvater ist H4 mit bereits einem 5jährigen Sohn, der bei der Oma lebt. Für ihn zahlt das Amt schon seit 5 Jahren. Und bei der Arbeitseinstellung des Kindsvaters wird sich das in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Da erfüllt sich leider das "typische" Hartzer Bild...(bitte nicht falsch verstehen ;-))


    - Um abschließend noch mal die eventuell eintretenden Fälle zu behandeln
    a. BV bis Ende Mutterschutz = Umziehen und Wohngeld beantragen
    b. Statt BV gibt es Krankengeld = Umziehen, dann Wohngeld oder ergänzendes H4 beantragen
    Ergo: Bevor man zum JC geht, erstmal alle anderen Stellen abklappern, ja? ;-)


    Ganz liebe Grüße
    Cornetto

  • 1. Wie schon gesagt: ich glaube nicht, dass es da Probleme gibt.


    2. Kein ALG 1 beim BV. Bzw. auf alle Fälle Probleme bei der Beantragung. Wohngeld dürfte kein Problem sein.


    3. Dein AG kann keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Du hast aufgrund Schwangerschaft/Elternzeit Kündigungsschutz. Außerdem kann es dir doch in der Zeit egal sein, du musst ja nicht arbeiten gehen. Ob du kündigst, kannst du dann auch während der Elternzeit entscheiden.


    4. Das kann man so genau nicht beantworten. Wenn du 450 Euro verdienst, wird ja nicht alles auf ALG 1 angerechnet, mind. 165 Euro sind ja frei. Bekommst du noch aufstockend ALG 2, wärest du wahrscheinlich doppelt krankenversichert. Einmal über ALG 1 und einmal über ALG 2.


    5. Hm, wenn das seit 5 Jahren der Fall ist, dann fragt man sich, wieso man sich mit so jemandem einlässt und dann auch noch von ihm schwanger wird.