Hallo,
laut Widerspruchsstelle kann die Darlehenstilgung nicht vom anrechenbaren Vermögen abgezogen werden.
Hat jemand eine Meinung dazu ?
Hallo,
laut Widerspruchsstelle kann die Darlehenstilgung nicht vom anrechenbaren Vermögen abgezogen werden.
Hat jemand eine Meinung dazu ?
so ist es. nächste mal biste schlauer und zahlst das darlehen mit einem schlag vom vermögen!
ich habe auf einen Schlag gezahlt. Laut Widerspruchsstelle "sind aktiva und passiva nicht saldieren"
Liest du hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12851
Du solltest mal deinen Fall ausführlicher schildern. Wie alt, wieviel Vermögen gehabt/noch vorhanden, wann welche Transaktionen getätigt, wann ALG 2 beantragt usw....
also eine zeitnahe rückzahlung einen angeblichen darlehens vor beantragung von hartz4-leistungen. dann ist ja alles klar. man darf sein vermögen nicht verschleiern!