Hallo,ich habe folgende Frage.Mein Mann und Ich haben uns getreent und ich werde jetzt Hartz 4 beantragen müssen.Unser gemeinsames Kind bleibt bei mir wohnen und mein Mann wird mir dafür auch Unterhalt zahlen.Steht mir der Mehrbedarf für Alleinerziehende trotzdem zu??Danke für eure Hilfe.
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4 beiträge, mal biste der mann, mal biste die frau, mal sind es zwei kinder usw. ja wie denn nun?
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Es gibt leute die hier nicht registriert sind und trotzdem fragen haben,und um hier nicht die halbe lebensgeschichte zu erzählen schreibe ich diese fragen in der ICH form,wäre nett wenn jemand eine sachliche und fundierte aussage zu meiner frage hätte.DANKE!
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Unabhängig davon, bekommt ihr Unterhalt oder nicht, bist du alleinerziehend und somit steht dir der Mehrbedarf zu. Das sind etwa zwischen 130-140 Euro.
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Es gibt leute die hier nicht registriert sind und trotzdem fragen haben,und um hier nicht die halbe lebensgeschichte zu erzählen schreibe ich diese fragen in der ICH form,wäre nett wenn jemand eine sachliche und fundierte aussage zu meiner frage hätte.DANKE!
Hallo,
in dem Fall solltest Du dir -unabhängig von der Fragestellung im Forum,
evtl. auch folgende Seite als Favorit abspeichern.Fachliche Hinweise der BA zum SGBII
Wenn Du dort den Paragraph 21 Mehrbedarfe anklickst, kannst du auf Seite 7 unten
die hier genannte Lösung finden.dms
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Ich finde es erschreckend, dass erstmal alle vorherigen Postings durchsucht werden, um es dem Fragesteller vorzuhalten. Leider ist dies in dem Forum kein Einzelfall. Doch komischerweise haben dann diejenigen nicht konstruktives vorzubringen.
Euch steht Unterhalt ggf. Unterhaltsvorschuss und auch der Alleinerziehendenmehrbedarf zu. -
Ich finde es erschreckend, dass du die Beiträge anscheinend nicht gelesen hast. In mind. 2 Beiträgen wird nämlich die Gewährung von MB Allein bejaht bzw. der Hinweis gegeben, wo man in den fachlichen Hinweisen der BA die Antwort findet.
Und zum Unterhalt hat die/der TE selbst vorgetragen, solchen für das Kind zu erhalten.
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