angessesene wohnung oder unangemessen? bis zum 30.06.

  • hallo meine lieben Mitstreiter und Interessenten,


    kurz mal ein paar fakten zu unsere situation. wir sind 3personen 2erwachsene und 1kind unter5jahre u eine bedarfsgemeindschaft
    wir haben durch unsere kündigung zum 30.6. von unserer jetztigen vermieterin bekommen daraufhin
    ging ich zum jobcenter rheinland-pfalz um mir eine umzugsgenehmigung zu holen nach nrw in die hauptstadt.
    wir haben nach mehrfachen anläufen eine zutreffende wohnung gefunden und die genehmigung nach nrw haben wir auch, allerdings
    is das so ne sache mit den zahlen von der wohnung. der sachbearbeiter meinte dir wäre unangemessen hoch- die kaltmiete kostet 7.5 e/m2
    und 7,7e/m2 darf sie kosten die wohnung hat 75,87qm und 80 sind erlaubt, allerdings sind die betriebskosten von der wohnung höher als erlaubt.
    616 inklusive nk 675,03 hätten wir. hk sind im bereich okay. darf der sachbearbeiter mir wegen den betriebskosten die wohnung als unangemessen schreiben? hab direkt wieder spruch eingelet dagegen. der meinte auch selbst wenn wir in die wohnung ziehen würden wir keine
    *jahresnebenkostenabrechnungnachzahlung*Erstausstattung*renovierungskosten u ev *keine umzugskosten bezahlt bekommen, stimmt das so?


    u wenn wir darein ziehen, dürfte der dann ev sagen das wir in 6monaten wieder raus müssten???


    was mach ich denn jetzt am besten wir müssen aus der wohnung raus- unsere jetztige vermieterin hatuns unter der bedingung das wir eine wohnung haben ein monat galgenfrist gegeben.
    bitte gebt mir eine antwort-


    mfg die ladypocahontas:o

  • wenn es nicht genehmigt wird, dann müsst ihr halt die höhere Miete(die Differenz) und die Umzugskosten selbst tragen. Es liest sich ja bei dir so, als ob ihr ewig in hartz4 stecken bleiben wollt. Wenn ihr schon nach Düsseldorf umziehen tut, dann sollte es auch zeitnahe mit einer Arbeitsstelle klappen, oder nicht?

  • hab ich auch gedacht das wir die differenz selbst tragen,in dem ich dem das schriftlich bestätige das wir das machen, der Sachbearbeiter meite das wäre nicht zumutbar weil das aus dem genau berechnetem regelbedarf bezahlt würde u er uns nicht zumuten könnte von diesem geld allein zu leben.
    oder der wollte gerade einfach nicht, der war angepisst auf mich weil ich die genehmigung zum umziehen einfach bekommen haben-
    also so zeitnahe kann ich so genau nicht sagen, aber es wird sich durch den umzug definitiv einiges verändern- dort gibt es definitiv bessere arbeitsmöglichkeiten=) das war ja u.a. ein grund. und weil wir kein auto haben und wir die sprit kosten sparen die wir dann theoretisch für die differenz geben können. -->leihen uns immer ein auto...
    u der darf dann auch nicht sagen ihr müsstet jetzt wieder ausziehen wegen den erhöhten betriebskosten?


    dankeschön Erfahrener Benutzer=)

  • Ihr habt keine Genehmigung. Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Umzugsgrund wichtig ist (das ist er bei euch) UND die neue Wohnung angemessen ist. Euch wurde gesagt "Ihr könnt umziehen.", das bezeichnest du wahrscheinlich als Genehmigung. ABER: solange ihr eine zu teure Wohnung beziehen wollt, gibt es keine weitergehende Genehmigung und ihr müsst alle Kosten selbst tragen.


    Von daher werdet ihr für diese Wohnung keine Genehmigung bekommen, auch nicht, wenn ihr erklärt, dass ihr die fehlenden xxx Euro selbst zahlt. Wenn ihr unbedingt diese Wohnung haben wollt, dann zieht eben ein, denn außer den Höchstbetrag an Miete, den das Jobcenter für angemessen hält, werdet ihr eh keine Kosten bekommen.


    Und wenn nicht, dann müsst ihr eben weitersuchen.

  • .... aber es wird sich durch den umzug definitiv einiges verändern- dort gibt es definitiv bessere arbeitsmöglichkeiten=) ...


    Hallo,
    dann dürfte das finanzielle Problem ja nur vorübergehend sein.


    ....das war ja u.a. ein grund. und weil wir kein auto haben und wir die sprit kosten sparen die wir dann theoretisch für die differenz geben können. -->leihen uns immer ein auto...
    ....


    ....


    .... u der darf dann auch nicht sagen ihr müsstet jetzt wieder ausziehen wegen den erhöhten betriebskosten?


    dankeschön Erfahrener Benutzer=)


    Normalerweise gibt es bei sowas eine Frist von 6 Monaten, und bis dahin sollte doch das obige Ereigniss (Arbeitsaufnahme)
    eingetreten sein?


    dms


    PS:
    wenn die Kündigung jetzt erst kam, wäre durch Euch auch mal die Kündigung zu prüfen,
    wenn Ihr weiterhin dort wohnen bleiben wollt.