hallo meine lieben Mitstreiter und Interessenten,
kurz mal ein paar fakten zu unsere situation. wir sind 3personen 2erwachsene und 1kind unter5jahre u eine bedarfsgemeindschaft
wir haben durch unsere kündigung zum 30.6. von unserer jetztigen vermieterin bekommen daraufhin
ging ich zum jobcenter rheinland-pfalz um mir eine umzugsgenehmigung zu holen nach nrw in die hauptstadt.
wir haben nach mehrfachen anläufen eine zutreffende wohnung gefunden und die genehmigung nach nrw haben wir auch, allerdings
is das so ne sache mit den zahlen von der wohnung. der sachbearbeiter meinte dir wäre unangemessen hoch- die kaltmiete kostet 7.5 e/m2
und 7,7e/m2 darf sie kosten die wohnung hat 75,87qm und 80 sind erlaubt, allerdings sind die betriebskosten von der wohnung höher als erlaubt.
616 inklusive nk 675,03 hätten wir. hk sind im bereich okay. darf der sachbearbeiter mir wegen den betriebskosten die wohnung als unangemessen schreiben? hab direkt wieder spruch eingelet dagegen. der meinte auch selbst wenn wir in die wohnung ziehen würden wir keine
*jahresnebenkostenabrechnungnachzahlung*Erstausstattung*renovierungskosten u ev *keine umzugskosten bezahlt bekommen, stimmt das so?
u wenn wir darein ziehen, dürfte der dann ev sagen das wir in 6monaten wieder raus müssten???
was mach ich denn jetzt am besten wir müssen aus der wohnung raus- unsere jetztige vermieterin hatuns unter der bedingung das wir eine wohnung haben ein monat galgenfrist gegeben.
bitte gebt mir eine antwort-
mfg die ladypocahontas:o