Erhalten Auszubildende wegen ihres fortgeschrittenen Alters kein BAföG mehr, begründet dies nicht die Zahlung von ALGII. Sobald eine Ausbildung grundsätzlich BAföG- förderungsfähig ist, ist der Anspruch auf ALGII ausgeschlossen, selbst wenn der Azubi tatsächlich nicht gefördert wird, beonte das SG Speyer.
Das SG bestätigte die ablehnende Entscheidung des Jobcenters. Nach den Gesetz seien ALGII- Leistungen ausgeschlossen, sobald eine Ausbildung grundsätzlich förderungsfähig ist. Ob das BaFöG letztendlich tatsächlich gezahlt wird oder nicht. spiele keine Rolle.
In dem Fall war der mann über 30 Jahre und daher nicht mehr BaFöG berechtigt.
Az S5 AS 649/13 ER