Hallöchen,
hab jetzt ewig lang gesucht aber leider nichts brauchbares gefunden.
Mich interessiert eigentlich nur, ob die Möglichkeit besteht nach einer Versagung (§ 66 SGB --> fehlende Mitwirkung) einen neuen Antrag zu stellen, wenn man die fehlende Mitwirkung nicht nachholen kann.
Freue mich auf die Antworten.
LG
blubbelmania