Hallo ,
ich hätte ein Anliegen . Bestimmt ist es ein leidiges Thema VORLAGE DER KONTOAUSZÜGE UND FINANZSTATUSAUSKUNFT ZWECKS WEITERBEWILLIGUNG und es ist schon oft behandelt worden , leider kann ich aus finanziellen Gründen nicht lange im Internet sein (hab auch nur analog-Modem) drum auch nicht lang suchen/recherchieren .Leider ist es auch so , das man DAS und DAS liest , dann wieder das und dann weis man nicht was jetzt stimmt .
Also ich habe seit längerer Zeit Ambulant Betreutes Wohnen mit Sozialleistungsträger Bezirk Schwaben . Aufgrund diverser Probleme/Mißstände hatte ich bereits vier Anbieter , wobei die Probleme immer dem Bezirk mitgeteilt wurde , der sich dafür aber nie interessierte . Einige Male war eine Unterbrechung von 3-4 Monaten vorhanden ,wobei der Bezirk jedesmal fast alle Unterlagen anforderte wie beim Erstantrag . Dabei waren immer die letzten drei Kontoauszüge die ich mit diversen Schwärztungen ( was ich schwärzten konnte/durfte ) in Kopie einsandte . Allerdings wurde festgestellt , das der Bezirk wohl ALLE Kontoauszüge kopiert u n d gespeichert hat . Natürlich ohne mein Wissen und Erlaubnis . Später stellte es sich heraus , das dies auch das Sozialamt ( bekomme einen Zuschuss zur Miete ) so macht . Festzustellen ist , das weder ein konkreter Tatverdacht des Leistungsmissbrauchs vorliegt , weder mündlich noch schriftlich . Soweit auch meine Recherchen . Übrigens habe ich von der ARGE bestätigt voll Arbeitsunfähig zu sein inbegriffen der 3 Stunden in der Woche/Monat . Ich hatte zu dieser Zeit volle Erwerbsminderungsrente und zudem ein massives Problem , resultierend wegen eines Mobbingerlebnisses , die Wohnung zu verlassen , die ich seit 11 Jahren nicht verlassen habe . Ich sage das nur deswegen da ja wohl klar sein sollte , das ich zumindestens an keinen Verdienst mit Arbeit kommen kann . Die willkührlichen Kontrollen erklährte der Bezirk Schwaben dann in einem persönlichen Kontakt damit , das ich ZITAT : "JA IM LOTTO HÄTTE GEWINNEN KÖNNEN " ZITAT Ende . Das ist übrigens kein Witz . Wa kommt als Nächstes ..... wir kontrollieren ob jemand gestorben ist und sie hätten erben können ...... ? Vor 3 Jahren ist mein Vater gestorben,aber der hat nur Schulden hinterlassen ..... SCHADE BEZIRK SCHWABEN PECH FÜR EUCH !
Meine Frage lautet also was darf man denn jetzt eigentlich schwärtzen und wann kann man die Vorlage der Kontoauszüge verweigern . Klarzustellen ist , das ich kein Problem habe meine Hilfsbedürftigkeit offen zu legen , oder konkreten Tatverdächtigungen des Leistungsmissbrauches auzuräumen , doch lese ich immer wieder in Foren oder Sozialwebseiten , das dem Sozialleistungsträger nichts angeht wo ich mein Essen,Kleidung,meine Bücher oder DVDs einkaufe , und das eigentlich nur wesentlich die GELDEINGÄNGE wichtig sind . Diese sind jedoch in Bescheiden der Rentenversicherung und Sozialamt sichtbar ., wobei ich feststellen darf , das bei Erstantrag wirklich von A-Z alles offenbart wurde , sogar die Finanzdaten der Eltern (Bedarfsgemeinschaft usw. ) . Nun steht einem ja Freibeträge sowieso zu die man aber nur durch sparen erreicht . Nur leider wie bei Vielen ist kein Geld zum sparen da ....... mir reicht die Drangsaliererei langsam und deswegen habe ich mich damals an den DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN IN MÜNCHEN GEWANDT . Nach monatelangem schriftlichen hin und her stellte der DATENSCHUTZ einen Datenmissbrauch fest . Dieser hat jedoch n i c h t s unternommen mit der Begründung , das der Datenmissbrauch zu geringfügig sei und man glaube , das das nicht mehr passieren wird und auf Sanktionen verzichtet wird . Das ist übrigens auch kein Witz , aber kein Wunder , die Grossen kommen halt immer davon . Unser einer wird der Kopf runtergerissen und mit dem spielt man 14 Tage Fussball ....... Ich war übrigens fast ein Jahr Mitglied beim VDK , die mir allerdings nie helfen konnten weil sie ZITAT : " NUR SOZIALHILFEANTRÄGE UND RENTENANTRÄGE BEARBEITEN UND SONST NIX ! " ZITAT Ende ....... DAS IST EIN WITZ ! Die Beiträge kassierten die fleissig fürs nicht helfen !
Also bitte ich um rechtsverbindliche Vorschläge , gerne auch mit Verweisen auf evtl. Urteile da ich etwas in der Klemme stecke da ich den Bezirk Schwaben demnächst mit dem 5. Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen überrasche ( die werden sich freuen ) . Könnt IHR mir helfen . Ich sag mal vorab Vielen Dank .
Grüsse
mike:)
PS: Ich konnte zwar ein paar Beiträge zum Thema im Internet finden , aber jeder sagt was Anderes . Ich habe auch hier ein paar Beiträge gefunden , aber die sind nicht ganz richtig , wenn man das vergleicht mit den Datenschutzseiten usw. Zudem sind das Beiträge zu Harzt oder ALG .